Formfehler ohne Folgen: Kein Punktabzug für DJK Schaibing

17.10.2017 | Stand 17.10.2017, 14:49 Uhr

Schaibings Spielertrainer Michael Kordick. − Foto: Sven Kaiser

Neun Spiele lang hat die DJK Schaibing in der A-Klasse Waldkirchen mindestens einen Spieler unrechtmäßig eingesetzt. Trotzdem darf der Verein seine sieben Punkte behalten. Die Schaibinger kommen mit einer Geldstrafe davon, weil es sich "nur" um einen Formfehler handelt, den sie selbst nicht zu verschulden haben. Auf einen Punktabzug haben die Sportrichter des Fußballkreises Bayerwald verzichtet.

Spieler verpflichten, an- und ummelden. Abteilungsleiter Jürgen Knödlseder hat mit seinen Sportkameraden in diesem Sommer unermüdlich gearbeitet, damit der Verein mit zwei Mannschaften nach einem Jahr Pause in den Spielbetrieb zurückkehren konnte. Viele Papiere und Passanträge gingen durch die Hände von Knödlseder und Co.

Alles klappte – bis am 9. Spieltag Anfang September ein Schiedsrichter feststellte, dass zwei Spieler, die vom Nachbarn SV Kropfmühl nach Schaibing gewechselt waren, keine Freigabe bis 3. Oktober bzw. 11. November besitzen. Der Referee meldete dies pflichtgemäß dem Bayerischen Fußballverband (BFV). Die Schaibinger haben den Fehler schnell gefunden: Der abgebende Verein hatte ein Häkchen falsch gesetzt, die Anfrage "Freigabe" mit "Nein" beantwortet. Ein Versehen, wie Kropfmühls Abteilungsleiter Stefan Grübl auf Nachfrage aus Schaibing dem Verband umgehend und schriftlich bestätigte.

Trotzdem war der Spielereinsatz unzulässig, wie das Sportgericht in seinem Urteil feststellt. Behandelt wurde aber lediglich das vom Schiedsrichter angezeigte Spiel gegen die SG Vorderfreundorf (4:6 aus Schaibinger Sicht). Alle anderen Partien, in denen die betroffenen Spieler eingesetzt wurden, blieben außen vor. Ein Umstand, der in Kreisen der Konkurrenten der A-Waldkirchen auf Kritik stößt, wie an die PNP herangetragen wurde.

Dabei hat das Sportgericht ähnlich gehandelt wie im Juni diesen Jahres, als ein Verein einen Spielerwechsel elektronisch vornahm, obwohl der Fußballer mit seiner Mannschaft noch in der Relegation antreten musste. Dabei entschieden die Sportrichter ebenfalls gnädig, beließen es bei einer Geldstrafe – ohne Auswirkung auf den Spielbetrieb. "Aus Sicht des Gerichts ist eine Geldstrafe von 200 Euro angemessen", schreiben die Sportrichter. So müssen die Schaibinger nicht schon wieder bei Null anfangen.

− mid