Plattling
Drohnen: Rechtlich kompliziert

02.06.2015 | Stand 18.09.2023, 0:21 Uhr

− Foto: Kleiner

Modellfugvorführungen wird es am Donnerstag um 14 Uhr beim Volksfest geben. Bei der vom Modellflugclub Plattling – und nicht dem Luftsportverein, wie irrtümlich genannt – geplanten Flugshow sollen auch Drohnen gezeigt werden.

Das Thema der Drohnen-Vorführung hat den Luftsportvereins-Vorsitzenden Jürgen Freytag zu einer Stellungnahme veranlasst, bei der er darauf hinweist, wie kompliziert die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb unbemannter Flugkörper sind, vor allem, wenn von ihnen auch noch fotografiert wird. "Unbemannte Flugkörper, Drohnen oder UAV gelten bis zu einem definierten Gewicht und bei nicht kommerziellen Einsatz als Flugmodelle. Daher gelten für diesen Fall die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz privat betriebener Flugmodelle. Soweit diese mit Bildaufzeichnungsgeräten versehen sind, greifen die Bestimmungen des Datenschutzes, d.h. es darf keine Person identifizierbar sein.

Außerdem dürfen keine Menschen-Ansammlungen überflogen werden und die steuernde Person muss zu jeder Zeit eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät halten. Die rechtlichen Grundlagen für den sicherlich sinnvollen Einsatz durch Rettungsdienste oder andere Kräfte der Exekutive sind momentan noch nicht eindeutig rechtlich definiert."

− pz