Spielordnung angepasst
DFB beschließt Maßnahmenpaket: Saison 20/21 kann später starten oder sogar ganz entfallen

03.04.2020 | Stand 03.04.2020, 15:40 Uhr

−Symbolfoto: Michael Duschl

Während die Fußball-Bundesligisten den Trainingsbetrieb allmählich hochfahren, müssen sich die Amateursportler in Deutschland gedulden – wohl noch eine ganze Weile, wie ein Maßnahmenpaket des Deutschen Fußballbundes, das am Freitag verabschiedet wurde, vermuten lässt. Umfassende Anpassungen in der Spiel- und Jugendordnung wurden vom DFB-Vorstand beschlossen, damit die laufende Saison 2019/20 zu gegebener Zeit sportlich beendet werden kann.

Der Grundsatz, dass ein Spieljahr zum 1. Juli eines Jahres beginnt und zum 30. Juni des folgenden Jahres endet, ist für die nächsten 15 Monate aufgehoben. Die Vorgabe, wonach jeder Regional- und Landesverband verpflichtet ist, innerhalb einer Saison eine – frei wählbare - Spielpause von mindestens vier Wochen einzulegen, ist bis zum Ende der Saison 2020/2021 aufgehoben. Dazu erklärt DFB-Vizepräsident und BFV-Chef Rainer Koch: "Die laufende Saison kann, sofern nötig und kein Abbruch gewollt ist, in allen Spielklassen über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert werden und das Spieljahr 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt beginnen oder notfalls sogar ganz oder teilweise entfallen." Dies hat Auswirkungen auf Spielberechtigungen, Wechselperioden, das Aufrücken in höhere Altersklassen im Jugendbereich sowie auf Verträge von Vertragsspieler/innen oder Abmeldefristen für Amateurspieler/innen. Diese Bereiche würden angepasst, sollten sich Ende und Anfang der Spielzeiten 19/20 und 20/21 verschieben.

Auch die Regelung, wonach ein Amateur den Verein ohne Zustimmung des abgebenden Klubs sofort wechseln kann, sobald er mindestens ein halbes Jahr kein Spiel bestritten hat, ist modifiziert worden. Zum Schutz der Klubs können die Regional- und Landesverbände nun festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Corona-Krise kein Spielbetrieb durchgeführt werden konnte, bei der Berechnung der Sechs-Monats-Frist nicht berücksichtigt werden.

Kein Punktabzug im Insolvenzfall für laufende Saison

Ein weiterer Kernpunkt des Maßnahmenpakets betrifft die Handhabung von Insolvenzfällen. Bislang galt: Wenn ein Verein der 3. Liga, der Regionalliga, der Frauen-Bundesliga oder 2. Frauen-Bundesliga einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellte, bekam er neun Punkte in den Männer-Spielklassen beziehungsweise sechs Punkte in den Frauen-Spielklassen in der betreffenden Saison abgezogen. Diese Bestimmung ist für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 gelockert worden. Bei Stellung eines Insolvenzantrags während der laufenden Saison wird kein Punktabzug in den genannten Wettbewerben verhängt. Tritt der Fall in der Saison 2020/2021 ein, werden in den Spielklassen der Männer dem jeweiligen Klub drei Punkte abgezogen, in den Frauen-Spielklassen wären es zwei Zähler.

Die beschlossenen Änderungen des DFB sind bis zum 30. Juni 2021 gültig. Mit Beginn der Saison 2021/2022 sollen wieder die vorherigen Bestimmungen in Kraft treten. Es handelt sich um einen der weitreichendsten Eingriffe in die Spiel- und Jugendordnung in der Geschichte des DFB. "Die Covid-19-Pandemie hat den Spielbetrieb auf weiterhin unbestimmte Zeit stillgelegt. Das Maßnahmenpaket gibt vor allem den für den Amateurspielbetrieb zuständigen 21 Landes- und fünf Regionalverbänden nun statuarisch die Möglichkeit, so flexibel wie möglich auf diese Ausnahmesituation und neue Entwicklungen zu reagieren", betont Rainer Koch.

− red

Alle Spielordnungs-Anpassungen finden Sie hier auf der Seite des DFB.