Das Trauerspiel geht weiter: SV Bad Füssing hat nicht mal Geld für ein Insolvenzverfahren

01.02.2015 | Stand 01.02.2015, 15:44 Uhr

Der SV Bad Füssing besteht nur noch auf dem Papier − und als dicker Posten in den Büchern der Gläubiger. − Foto: Lakota

Ein neues Kapitel im Trauerspiel um den SV Bad Füssing beginnt: Das Amtsgericht Passau hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Dem Insolvenzantrag war eine groß angelegte Razzia und nach monatelangen Ermittlungen eine Nachforderung von hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträgen für an Spieler und Trainer gezahlte Gehälter sowie für nicht gezahlte Abgaben aus den Einnahmen des jährlichen Sommerfests vorausgegangen. Die Höhe wurde öffentlich bisher nicht bekannt − es ist von einem Betrag im sechsstelligen Bereich die Rede. Der SV Bad Füssing hat seine erste Herrenmannschaft im Frühling 2014 aus dem Spielbetrieb zurückgezogen, damals kicket der SV in der Kreisliga. Mittlerweile hat sich ein neuer Fußballverein gegründet, der FC Bad Füssing, der allerdings vorerst nur Jugendteams im Blick hat.

Ob die Gläubiger, neben den Sozialversicherungsträgern etwa auch der Bayerische Fußball-Verband, das geforderte Geld jemals bekommen werden, das ist fraglich. "Da der Verein aufgrund der Abweisung mangels Masse nicht einmal das Geld für ein Insolvenzverfahren hat, wird es für die Gläubiger vom Verein selber wohl nichts zu holen geben", erklärt Klaus Reischl, Rechtsanwalt und Professor für Insolvenzrecht an der Uni Passau, auf Anfrage der Zeitung am Sonntag. Die einzige Möglichkeit für die Gläubiger sieht er darin, die damaligen Vorstände in die persönliche Haftung zu nehmen. "Das ist zum Beispiel bei Insolvenzverschleppung oder grober Fahrlässigkeit möglich", schildert Reischl. Allerdings müsse das immer im Einzelfall geprüft und nachgewiesen werden, was ziemlich schwierig sei.

Bei einer Abweisung mangels Masse wird automatisch auch die Staatsanwaltschaft benachrichtigt, die dann prüfen kann, ob von den Vorständen vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Vorschriften verstoßen wurde. Ob von der Staatsanwaltschaft erneut Ermittlungen aufgenommen werden, ist bisher allerdings noch nicht bekannt.

Ein Artikel der Zeitung Am Sonntag, Ausgabe 1. Februar.