BLSV verdoppelt Vereinspauschale: 40 statt 20 Millionen Euro in diesem Jahr

24.04.2020 | Stand 17.09.2023, 22:02 Uhr

−Fotos: Symbolbild dpa

Gute Nachrichten für alle Vereine, die im BLSV organisiert sind: Der Bayerische Landessportverband verdoppelt seine Vereinspauschale auf insgesamt 40 Millionen Euro pro Jahr. Das teilte er am Mittwoch mit.

Die Corona-Krise habe weitreichende Auswirkungen auf den organisierten Sport in Bayern mit teilweise immensen wirtschaftlichen Schäden in den bayerischen Sportvereinen, heißt in der Mitteilung. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat nun bestätigt, was der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder bereits am Montag in seiner Regierungserklärung angekündet hatte: Der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung hat beschlossen, die Vereinspauschale in diesem Jahr um zusätzliche 20 auf 40 Millionen Euro zu verdoppeln.

Laut Sportminister Joachim Herrmann benötigen die bayerischen Sportvereine in der aktuellen Corona-Krise dringend schnelle und unbürokratische Unterstützung: "Wir lassen unsere Vereine in dieser Ausnahmesituation nicht allein. Mit der Verdopplung der Vereinspauschale kommt die Hilfe flächendeckend und schnell dort an, wo sie gebraucht wird. Jeder Verein, der heuer bereits die Vereinspauschale beantragt hat, erhält automatisch das Doppelte. Die Vereine müssen keine zusätzlichen Anträge stellen, auch eine weitere Prüfung durch Behörden ist nicht nötig."

BLSV-Präsident Jörg Ammon begrüßt die Maßnahmen der Staatsregierung: "In dieser schwierigen Zeit die Vereinspauschale zu verdoppeln, ist ein starkes Signal der Politik an unsere bayerischen Sportvereine. Für die rasche Unterstützung sind wir sehr dankbar."

Die Vereinspauschale wird jährlich unter Beachtung der Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern zur Unterstützung des Sportbetriebs der Vereine ausgereicht. Die Höhe der den jeweiligen Vereinen zustehenden Vereinspauschale wird mithilfe sogenannter Mitgliedereinheiten ermittelt, wobei Mitgliedschaften von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Einsatz von Übungsleiterlizenzen besonders stark gewichtet werden. Im Jahr 2019 wurde eine Mitgliedereinheit mit 0,29 Euro bewertet.

Sportvereine und Sportfachverbände können zudem am Hilfsprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums teilnehmen und Unterstützung aus dem Corona-Soforthilfeprogramm in Anspruch nehmen, sofern Schäden im wirtschaftlichen Bereich oder Zweckbetrieb infolge der Corona-Pandemie entstanden sind. Die Soforthilfe kann beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie online beantragt werden. Link zum Antrag: www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona.

− red