Plattling/Mainkofen/Deggendorf
Beil-Prozess mit Stuhlwurf: Patient bleibt in geschlossener Psychiatrie

27.05.2019 | Stand 18.09.2023, 3:44 Uhr
Rüdiger Schernikau

Das Landgericht in Deggendorf. −Foto: Roland Binder

Der 30-jährige Psychiatriepatient, der im September 2018 auf einer begleiteten Einkaufsfahrt in einem unbeobachteten Moment einen 38-jährigen Pfleger mehrmals mit der scharfen Seite eines zuvor gekauften Gipserbeils lebensbedrohlich an Kopf und Körper traktiert hat, wird weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht bleiben. Das entschied am Montagvormittag die Große Strafkammer am Landgericht Deggendorf unter Vorsitz von Richter Dr. Georg Meiski. Die damals durchgeführte "Erprobung der Freiheit" habe gezeigt, dass der Patient noch nicht von seiner vielfach attestierten Krankheit – einer paranoiden Schizophrenie – genesen war, obwohl es in den zwei Jahren vor der Tat aufgrund mangelnder Verhaltensauffälligkeit so aussah.

Der Sachverständige Dr. Johannes Schwerdtner, Chefarzt der Forensischen Klinik im Bezirksklinikum Mainkofen, kam in seinem Gutachten nach Aktenlage zu dem Schluss, dass derzeit keine Besserung des Krankheitsbildes zu erwarten sei. Trotz Medikation bestehe eine starke Aggressionsneigung, verursacht durch psychotische Schübe. Der Patient, der in Handfesseln auf der Anklagebank sitzen musste, leide an wahnhaftem Erleben. Er fühle sich ständig von anderen gefilmt und meine, nicht mehr lange zu leben, weil er einen riesigen Tumor im Kopf habe. Manchmal sehe er sich darüber hinaus als Retter der Menschheit oder als einen besonderen Superstar. Er wirke äußerst gereizt und wütend, weil ihm niemand in seiner Not helfe. Die aktuelle Prognose sei durchweg negativ, konstatierte Dr. Schwerdtner und sprach in diesem Zusammenhang auch den aggressiven Stuhlwurf Anfang Mai an, der zum Abbruch des ersten Verhandlungstages geführt hatte.

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In seiner Urteilsbegründung betonte Richter Dr. Meiski den Umstand, dass die Tat vollzogen wurde, als der Pfleger sich nach vorne in den Kleinbus vorgebeugt hatte, also in einem Moment vollständiger Hilflosigkeit. Insbesondere aufgrund dieses Umstandes müsse die ohnehin bestehende Unterbringungsanordnung erneut ausgesprochen werden – mit der Folge, dass die psychiatrische Behandlung noch intensiver auszugestalten sei. Das Ziel dieser Maßnahme bleibe die Minimierung des Gefährdungspotenzials, das von dem Untergebrachten ausgehe.
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