Volleyball
Alle Auf- und Absteiger im Überblick: BVV beschließt Regelungen nach Saisonabbruch

24.03.2020 | Stand 24.03.2020, 21:18 Uhr

Müssen den Gang in die Bezirksliga antreten: Die Herren des VC Passau stehen laut der Neuregelung des BVV als Absteiger fest. −Foto: Michael Sigl

Hohe Wellen geschlagen haben die Entscheidungen des Deutschen Volleyball-Verbands im Zuge der Corona-Krise. Wie berichtet, müssen sich unter anderem die Gotteszeller Volleyballerinnen, die bereits als Meister feststanden, nun mit dem Titel "Meister der Herzen" begnügen. Weil die Saison aufgrund der Coronakrise vorzeitig abgebrochen wurde, wird die Meisterschaft von Seiten des Verbands nicht vergeben.

Welche Konsequenzen der Saisonabbruch für den Ligabetrieb auf Landesebene (von der Bayernliga abwärts) hat – das hat am Dienstag der Bayerische Volleyball-Verband in einer Mitteilung bekannt gegeben.

Interessant: Während der DVV auf die Vergabe des Meistertitels verzichtet, erklärt sich der BVV bereit, die Meisterschaft für "diejenigen Mannschaften anzuerkennen, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar als Tabellenerster feststehen". Alle weiteren Meistertitel werden nicht vergeben.

Ähnlich verfährt der BVV auch in der Frage des Auf- und Abstiegs: "Für Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs als Aufsteiger oder Absteiger eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar feststehen, gelten die bestehenden Regelungen, das heißt sie steigen auf oder müssen absteigen", heißt es in der Mitteilung. Betroffen sind davon unter anderem die Männer des VC/DJK Passau in der Landesliga Süd-Ost, die als Tabellenletzter nun in die Bezirksliga absteigen. Die zweite Mannschaft der SG Bayerwald dagegen hat als Tabellensiebter die Klasse gehalten.

Die Frauen des TSV Waldkirchen haben sich als Tabellenerster der Bezirksliga das Aufstiegsrecht in die Landesliga gesichert. Das gleiche trifft auf die Herren des TSV Schönberg zu.

Welche Mannschaften aufsteigen dürfen, welche absteigen müssen? Ein Überblick auf Landesebene und im Bezirk Niederbayern:

- Bayernliga Süd Frauen: Aufstiegsrecht: FC Kleinaitingen; Absteiger: SV Lohhof III.

- Bayernliga Süd Männer: Aufstiegsrecht: ASV Dachau III;
Absteiger: TUS Fürstenfeldbruck.

- Landesliga Süd-Ost Frauen: Aufstiegsrecht: MTV Rosenheim; Absteiger: Wilde Wespen Steinach, TSV Unterhaching II.

- Landesliga Süd-Ost Männer: Aufstiegsrecht: MTV Rosenheim, MTV München II; Absteiger: VC/DJK Passau.

- Bezirksliga Frauen: Aufstiegsrecht: TSV Waldkirchen, SV Bonbruck; Absteiger: TSV Altenmarkt.

- Bezirksliga Männer: Aufstiegsrecht: TSV Schönberg, VC Eitting 09; Absteiger: VSV Straubing.

- Bezirksklasse NO Frauen: Aufstiegsrecht: SV Tettenweis, VC/DJK Passau, FC-DJK Tiefenbach II, TSV Waldkirchen II, SG Schönberg/Saldenburg; kein Absteiger.

- Bezirksklasse NO Männer: Aufstiegsrecht: SG Bayerwald Volleys IV, VC/DJK Passau II, TSV Schönberg II; kein Absteiger.

- Bezirksklasse SW Frauen: Aufstiegsrecht: TG-VfL Landshut II, FTSV Straubing IV; kein Absteiger.

- Bezirksklasse SW Männer: Aufstiegsrecht: SSV Wurmannsquick, TSV Deggendorf II; kein Absteiger.

- Kreisliga NO Frauen: Aufstiegsrecht: SV Tettenweis II, TSV Grafenau; kein Absteiger.

- Kreisliga SW Frauen: Aufstiegsrecht: TV 1885 Eggenfelden; kein Absteiger.

Der Volleyball-Spielbetrieb wurde am 12. März aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Lage in Bayern durch den BVV beendet. Eine Fortsetzung und die damit mögliche reguläre Beendigung des Spielbetriebes der Saison 2019/2020 ist ausgeschlossen. Um den Vereinen sowie den Spielausschüssen eine geordnete Vorbereitung auf die Saison 2020/21 zu ermöglichen, hat der Landesspielausschuss verschiedene Regelungen für alle Ligen des Allgemeinen Spielbetriebs (Frauen und Männer) im Bereich des BVV erarbeitet. Diese betreffen Festlegungen zur Wertung, zum Auf- und Abstieg in der Spielzeit 2019/20 sowie die Folgen für die Saison 2020/2021.

Alle Regelungen im Überblick
Meisterschaft:
- Diejenigen Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar als Tabellenerster feststehen, sind Meister der jeweiligen Liga. Alle weiteren Meistertitel werden nicht vergeben.

Auf- und Abstiegsregelung
- Für Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs als Aufsteiger bzw. Absteiger eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar feststehen, gelten die bestehenden Regelungen, d. h. sie steigen auf bzw. müssen absteigen.

- Relegationsspiele am Ende der Saison 2019/2020 finden nicht statt.

- Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Abstiegsplatz sind und rechnerisch einen Nichtabstiegsplatz gemäß den festgelegten Regularien erreichen könnten, verbleiben in dieser Spielklasse.

- Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Aufstiegsplatz sind, aber noch überholt werden könnten, erhalten das Aufstiegsrecht in die höhere Spielklasse.

- Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs nicht auf einem Aufstiegsplatz sind und rechnerisch eine Platzierung erreichen könnten, die gemäß den festgelegten Regularien zum Aufstieg berechtigen, erhalten das Aufstiegsrecht in die höhere Spielklasse.

- Aus Staffeln, die in der Saison 2020/2021 mit 12 oder mehr Mannschaften spielen, steigen am Ende der Saison 4 Mannschaften ab.

- Mannschaften, die durch vorstehende Regelungen aufstiegsberechtigt werden, können bis zum 30. April 2020 schriftlich gegenüber dem zuständigen Spielwart auf den Aufstieg verzichten.

- Für Abmeldungen der Allgemeinen Klasse und freiwillige Rückstufung gilt ebenso der 30. April 2020. 

− fed