Nach Vorwürfen
Traunsteins Ex-Landgerichtspräsident muss sich vor Gericht verantworten

29.03.2024 | Stand 29.03.2024, 20:03 Uhr

Mitte Oktober 2023 wurde der Präsident des Landgerichts Traunstein (im Bild) vorläufig seines Amtes enthoben, inzwischen ist er in Ruhestand gegangen. − Foto: Herbert Reichgruber

Das Amtsgericht München hat nach Vorwürfen gegen den ehemaligen Präsidenten des Landgerichts Traunstein am Gründonnerstag einen Strafbefehl erlassen, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.



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Der Verteidiger des Traunsteiners hat dagegen sofort Widerspruch eingelegt. Deshalb wird nun voraussichtlich in einem Prozess über den Strafbefehl und die erhobenen Vorwürfe entschieden.

Wie Dr. Martin Swoboda, Richter und Pressesprecher am Amtsgericht München, der Mediengruppe Bayern mitteilte, wird vor einer Terminierung der Verhandlung zum „vorgeworfenem Sachverhalt und Tatvorwurf sowie zur Höhe des im Strafbefehl beantragten Strafmaßes keine Stellung nehmen“. Es ist also noch nicht klar, wann darüber am Amtsgericht München verhandelt wird.

Ex-Gerichtspräsident bestreitet Vorwürfe „mit Nachdruck“

Gernot Lehr, medienrechtlicher Anwalt des seit Ende Januar pensionierten Gerichtspräsidenten, erklärte gegenüber der Mediengruppe Bayern, dass sein Mandant noch am Donnerstag durch seinen Strafverteidiger Einspruch gegen den Strafbefehl habe einlegen lassen. Lehr betonte: „Der Strafbefehl hat weder eine tatsächliche noch eine rechtliche Grundlage, zumal das Amtsgericht den Eingang einer angekündigten umfassenden Stellungnahme nicht abgewartet hatte.“

Der Bonner Anwalt versicherte zudem, dass „unser Mandant mit Nachdruck den gegen ihn erhobenen Vorwurf bestreitet“. Wie mehrfach berichtet, geht es um den Vorwurf, der ehemalige Gerichtspräsident habe eine Mitarbeiterin gegen ihren Willen umarmt und auf den Mund geküsst.

Vorläufig suspendiert



Auch wenn bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt, hatten die Vorwürfe gegen den Traunsteiner schon Folgen. Das zuständige Dienstgericht beim Landgericht Nürnberg-Fürth hat ihn mit Beschluss vom 13. Oktober 2023 vorläufig des Dienstes enthoben und angeordnet, dass die Hälfte der laufenden Dienstbezüge einbehalten wird.

Auch gegen diese Entscheidung hatte der Gerichtspräsident Beschwerde zum Dienstgerichtshof eingelegt. Bevor dort darüber entschieden wurde, ist der Traunsteiner Ende Januar auf eigenen Wunsch aus dem Justizdienst ausgeschieden. Dadurch hatte sich die vorläufige Enthebung aus dem Dienst erledigt und über die Beschwerde musste nicht mehr entschieden werden. Der Dienstgerichtshof hatte mit Beschluss vom 27. Februar das Beschwerdeverfahren eingestellt und die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben.

Dienstgericht prüft „weitere Maßnahmen“

Allerdings prüft das zuständige Dienstgericht noch, ob eine weitere vorläufige Maßnahme erforderlich ist, wie am Karfreitag Dr. Andrea Leonhardt, Pressesprecherin des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, der Mediengruppe Bayern bestätigte. Dabei könnte es beispielsweise um Pensionskürzungen gehen.