Polizei Vilshofen
Schußwaffe geführt

08.06.2021 | Stand 20.09.2023, 1:08 Uhr

Beutelsbach. Der Mann aus dem Landkreis Passau hatte in einem Schuppen eines geerbten Bauernhofes eine funktionsfähige Langwaffe gefunden, die offenbar dem Vorbesitzer des Hofes gehört hatte. In Unkenntnis der waffenrechtlichen Vorschriften rief der Mann nicht die Polizei, sondern brachte die Waffe persönlich zu einem Bekannten, der als Mitglied eines Schützenvereins die Waffe beurteilen sollte. Dieser Bekannte rief daraufhin ordnungsgemäß die Polizei; die Waffe wurde zur weiteren Bearbeitung sichergestellt. Für den Transport muss sich der 57jährige wegen unberechtigten Führens einer Schußwaffe verantworten.
In Fällen, in denen man Waffen findet, ob das Anwesen gekauft, geerbt oder irgendwie erworben wird, oder man die Wohnung eines Verstorbenen ausräumt, ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen, die die waffenrechtliche Überprüfung dann vornimmt. In keinem Fall dürfen die Waffen ohne Berechtigung (Waffenschein) zu einem anderen Ort transportiert werden.