Polizei Rosenheim
Betrunken - berauscht - ohne Führerschein - keine Versicherung

12.09.2021 | Stand 20.09.2023, 5:25 Uhr

Zahlreiche Verkehrsverstöße wurden durch die Rosenheimer Polizei in den letzten beiden Tagen im Rahmen von Verkehrskontrollen festgestellt.

Rosenheim, Chiemsee-/Innstraße, 12.09.2021, 03.30 Uhr:

Einer Streife der Rosenheimer Polizei fiel ein Motorradfahrer auf, da dieser an der Kreuzung Chiemsee-/Innstraße, trotz des für ihn geltenden Rotlichts an der Lichtsignalanlage, einfach über die Kreuzung fuhr. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und konnten den 17-jährigen Fahrer aus Bad Aibling kurz danach auch anhalten. Es wurde beim 17-Jährigen Alkoholgeruch wahrgenommen, ein freiwilliger Test ergab über 1,10 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an und stellten seinen Führerschein sicher. Als Folge wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.


Stephanskirchen, Äußere Salzburger-/Haidenholzstraße, 11.09.2021, 23.30 Uhr:

Beamte der Rosenheimer Polizei kontrollierten in Stephanskirchen einen 36-jährigen Autofahrer aus selbigem Gemeindegebiet. Beim Fahrer konnte Alkoholgeruch wahrgenommen werden, ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab über 0,50 Promille. Ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg sowie einem 1-monatigem Fahrverbot ist die Folge für den Stephanskirchner.


Stephanskirchen, OT Ziegelberg, 11.09.2021, 22.30 Uhr:

Im Bereich des Ortsteils Ziegelberg fiel einer Streife ein Motorradfahrer durch seine unsichere Fahrweise auf. Der Lenker sollte daraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Nachdem die Beamten Anhaltesignale gaben, erhöhte der Kradfahrer plötzlich seine Geschwindigkeit, gab "Gas" und wollte sich so einer Kontrolle entziehen. Nach kurzer Verfolgung konnte der Fahrer aber von den Beamten gestoppt werden. Der Grund des kurzen "Fluchtversuchs" kam auch gleich zum Vorschein. Beim Fahrer konnten drogentypische Auffälligkeiten, wie gerötete Augen, festgestellt werden, die eindeutig für einen vorangegangenen Konsum von Betäubungsmittel vor Fahrtantritt sprachen. In seinem Rucksack konnte nach erfolgter Durchsuchung eine geringe Menge an Marihuana aufgefunden und sichergestellt werden. Der 16-jährige Rosenheimer war zudem nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung. Für das Motorrad hätte er jedoch eine gültige Fahrerlaubnis benötigt. Gegen den 16-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie aufgrund eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.


Rosenheim, Westerndorfer Straße, 10.09.2021, 23.15 Uhr:

Im Bereich der Westerndorfer Straße stoppten Beamte der Rosenheimer Polizei, einen 21-jährigen Autofahrer aus Rosenheim. Im Rahmen der Kontrolle konnte Alkoholgeruch wahrgenommen werden, ein freiwilliger Test ergab über 0,50 Promille. Ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg sowie einem 1-monatigem Fahrverbot ist die Folge für den Rosenheimer.


Rosenheim, Pichlmayrstraße, 10.09.2021, 10.30 Uhr:

Beamte der Rosenheimer Polizei stoppten im Bereich der Pichlmayrstraße einen 27-jährigen Autofahrer aus Graz (Österreich). Im Rahmen der Kontrolle gab der Mann an, dass er seinen Führerschein gerade nicht vorzeigen könne, da er früh morgens in aller Eile von zu Hause aus losfahren musste. Die Geschichte klang für die Beamten dann doch etwas unglaubwürdig und die österreichischen Kollegen wurden kontaktiert, um den Wahrheitsgehalt der Angaben zu überprüfen. Minuten später stellte sich auch gleich danach heraus, dass der 27-Jährige überhaupt nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gegen den Grazer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, die Fahrt war für ihn vor Ort beendet.


Rosenheim, Klepperstraße, 10.09.2021, 14.00 Uhr:

Beamte der Rosenheimer Polizei stoppten in der Klepperstraße einen 21-jährigen Autofahrer aus Kiefersfelden. Im Rahmen der Kontrolle wurde über den Polizeicomputer festgestellt, dass das vom Kiefersfeldener genutzte Fahrzeug von der Zulassungsstelle zur Fahndung ausgeschrieben ist, da kein gültiger Versicherungsschutz besteht. Die weitere Fahrt für den 21-Jährigen war vor Ort damit beendet. Die Zulassungsstempel wurden von den Beamten zum Vollzug der Zwangsentstempelung abgekratzt. Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz wurde gegen den Autofahrer eingeleitet.