Der Gesetzesentwurf aus dem Bauministerium wurde vom Bundesrat bewilligt. Kommunen sollen bis spätestens Mitte 2028 Wärmepläne aufstellen. Doch gleichzeitig fordern die Länder mehr Unterstützung.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gebilligt. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. In einem Entschließungsantrag forderten die Länder mehr Geld vom Bund für die Wärmeplanung in den Städten und Gemeinden. Bisher vorgesehene Mittel reichten nicht aus. Der Städtetag warnte mit Blick auf die Wärmeplanung vor einer Verzögerung und forderte entsprechende Gesetze auf Landesebene.
Der Bundestag hat das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung bereits beschlossen. Es ergänzt das Heizungsgesetz und soll zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Großstädte sollen bis Ende Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne erstellen.
Erst wenn eine Kommune einen Wärmeplan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Das neue Heizungsgesetz gilt ab 2024 zunächst für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten.
Geywitz will Klarheit für Hauseigentümer
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte im Bundesrat, Hauseigentümer müssten die wirtschaftlichste Entscheidung treffen, wenn die Heizung eines Tages kaputt gehe und sie eine neue anschaffen müssten. Dafür bräuchten sie Klarheit, ob sie in den nächsten Jahren an ein zentrales Fernwärmenetz oder ein Nahwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen - also etwa eine Wärmepumpe.
Der Gesetzentwurf enthalte keinen Anschluss- und Benutzungszwang für Wärmenetze, sagte Geywitz. Der Bund unterstütze die Wärmeplanung der Kommunen mit 500 Millionen Euro. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) sagte, die Bundesförderung müsse verstetigt und ausgebaut werden.
Kritik am Gesetz aus Bayern
Bayern hatte in einem Antrag gefordert, dass der Bundesrat zum Wärmeplanungs-Gesetz den Vermittlungsausschuss anruft, um „den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages aufzuheben“. Im Antrag heißt es, das Gesetz bürde den Ländern und in der Folge den Kommunen zusätzliche Aufgaben in erheblicher Zahl und von bedeutendem Umfang auf - ohne dass der Bund die damit einhergehende finanzielle Mehrbelastung nur ansatzweise ausgleiche oder in dieser Hinsicht auch nur konkrete Zusagen gemacht hätte.
Der Deutsche Städtetag fordert von den Ländern eine schnelle Umsetzung ins Landesrecht. „Es reicht nicht, dass es auf Bundesebene ein Wärmeplanungsgesetz gibt. Erst wenn es die Landesgesetze gibt, können die Städte Daten zum Gebäudebestand oder zu vorhandenen Wärmenetzen erheben“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Deutschen Presse-Agentur. Dies sei der erste Schritt für jede kommunale Wärmeplanung.
„Leider erreichen uns Signale, dass die Länder die offenen Fragen zum Bundeshaushalt zum Anlass nehmen könnten, mit den notwendigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung noch zu warten“, sagte Dedy. Die Fristen zum Erstellen eines Wärmeplans seien für die Kommunen im Wärmeplanungsgesetz aber ohnehin schon knapp bemessen und ohne jeden Puffer.
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