Eine Strom- und Gaspreisbremse soll auch der Wirtschaft Sicherheit bringen. Doch die Sache hat einen Haken: Um in den Genuss dieser Bremse zu kommen, muss das Ergebnis des Unternehmens vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) gegenüber dem Vorjahr um 30 bzw. 40 Prozent einbrechen. „Bei so einem Minus hat ein Unternehmen ganz andere Sorgen“, ärgert sich ein Unternehmer aus dem Bayerischen Wald über diese Einschränkung und nennt sie „eine massive Diskriminierung gegenüber den Unternehmen, die solide gewirtschaftet haben“.