Keine Fahrten erlaubt
Bericht: Nächtliche Ausgangssperre betrifft auch Durchreisen

23.04.2021 | Stand 21.09.2023, 3:58 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Die ab Samstag geltende bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie untersagt offenbar die nächtliche Durchreise durch betroffene Landkreise.

UPDATE: Das Innenministerium definiert die Ausgangssperre genauer.

Diese Auffassung wird in einem Kurzgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vertreten, wie die "Bild"-Zeitung am Freitag berichtete. Dabei geht es um die Interpretation der nächtlichen Ausgangssperre, die für Landkreise mit einer Inzidenz über 100 gilt. Gemäß der Gesetzesbegründung sei in diesem Fall "zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt", zitierte die Zeitung aus dem Gutachten. Es seien ausdrücklich "auch öffentliche Verkehrsmittel von der Ausgangsbeschränkung erfasst".



"Wer keine Ordnungswidrigkeit begehen will, darf während der Ausgangssperre die betroffenen Landkreise weder im Auto, mit der Bahn oder sogar dem Flugzeug durchqueren", sagte Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) der Zeitung. "Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens klären, wie ihre Regelung umgesetzt werden soll."

Dem Bericht der "Bild" zufolge stellt die Regelung auch Flughäfen vor Probleme. Passagiere könnten für Nacht- und Frühflüge in den Stunden der Ausgangssperre nicht anreisen. Auch könnten im Fall hoher Inzidenzen in der fraglichen Region keine Nachtflüge abheben.

− afp