Frist endet in drei Monaten
Millionen Führerscheine bald ungültig: Wer ihn jetzt erneuern muss

19.10.2021 | Stand 12.10.2023, 9:57 Uhr

Ältere Führerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Wer noch einen Führerschein in Papierform besitzt und zwischen 1953 und 1958 geboren ist, muss seinen Führerschein bis spätestens 19. Januar 2022 ausgetauscht haben. −Foto: Oliver Berg/dpa

Die Uhr tickt: Ältere Führerscheine verlieren ab kommendem Jahr nach und nach ihre Gültigkeit - und Millionen Deutsche sind davon betroffen. Grund dafür ist eine EU-Richtlinie.



Die, die das als Erste betrifft, haben nur noch bis Januar 2022 Zeit, ihren Führerschein zu erneuern. Wer jetzt schnell handeln sollte, wann Ihr Führerschein getauscht werden muss und wie es funktioniert, erklären wir in unserem Überblick.

Um die Fahrerlaubnis in der europäischen Union einheitlich und fälschungssicher zu machen, müssen EU-Bürger nach und nach ihre Führerscheine erneuern lassen. Laut ADAC trifft das rund 43 Millionen Deutsche: 15 Millionen mit Papier-Führerscheinen und rund 28 Millionen mit Scheckkartenführerscheinen.

Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, wird zur Kasse gebeten, zehn Euro Verwarnungsgeld werden dann fällig. Bis Anfang 2033 soll das EU-weite Projekt abgeschlossen sein.

Welche Führerscheine ausgetauscht werden müssen

In Deutschland werden die Führerscheine in Papierform sowie die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine ausgetauscht. Zuerst sind die grauen und rosanen Papier-Führerscheine dran. Entscheidend für den Zeitpunkt, zu dem die Fahrerlaubnis erneuert sein muss, ist das Geburtsdatum. Den Anfang machen alle zwischen 1953 und 1958 Geborenen. Sie haben nur noch bis 19. Januar 2022 - also drei Monate - Zeit, einen neuen Führerschein zu beantragen.

Für die Inhaber von Papier-Führerscheinen gelten folgende Fristen:

Geburtsjahr: Stichtag
Vor 1953 : 19.01.2033
1953 - 1958: 19.01.2022
1959 - 1964: 19.01.2023
1965 - 1970: 19.01.2024
1971 oder später: 19.01.2025

Ab 2026 werden auch Führerscheine im Scheckkartenformat ausgetauscht. Anders als bei den Papierführerscheinen gilt hierbei nicht das Geburtsdatum, sondern das Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Ausstellungsjahr: Stichtag
01.01.1999 - 31.12.2001: 19.01.2026
01.01.2002 - 31.12.2004: 19.01.2027
01.01.2005 - 31.12.2007: 19.01.2028
01.01.2008 - 31.12.2008: 19.01.2029
01.01.2009 - 31.12.2009: 19.01.2030
01.01.2010 - 31.12.2010: 19.01.2031
01.01.2011 - 31.12.2011: 19.01.2032
01.01.2012 - 18.01.2013: 19.01.2033

Führerschein umtauschen - so geht’s

Um den Führerschein umzutauschen, müssen Sie persönlich bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen stellen. Mitzubringen sind der Personalausweis oder der Reisepass, der aktuelle Führerschein und ein biometrisches Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein sollte.

Obwohl der Führerschein-Umtausch Pflicht ist, ist er nicht kostenlos und es werden Gebühren fällig. In der Stadt Ingolstadt beispielsweise kostet der Umtausch 25,30 Euro zuzüglich 5,25 Euro für den Direktversand, also insgesamt 30,55 Euro. Und: Der neue Führerschein ist nur begrenzt gültig. Nach 15 Jahren muss er wieder erneuert werden.

Kleiner Tipp: Wer nicht weiß, welche Führerscheinstelle für ihn zuständig ist, kann das über das Bayernportal des Freistaats Bayern herausfinden: Einfach die Postleitzahl eingeben, es erscheinen die zuständige Behörde sowie weitere Details wie Öffnungszeiten, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner und Kosten für den Umtausch.

− DK