Verfassungsbeschwerde erfolglos
Bushidos „Sonny Black“ bleibt auf dem Index

02.12.2022 | Stand 18.09.2023, 21:05 Uhr

Bushido ist gescheitert vor dem Verfassungsgericht. −Foto: dpa

Der Rapper Bushido ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Indizierung seines Albums „Sonny Black“ gescheitert. Er sei nicht in seiner Kunstfreiheit verletzt, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Das Album war 2014 erschienen und wurde 2015 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den Index gesetzt, weil die Texte verrohend wirkten, einen kriminellen Lebensstil verherrlichten sowie Frauen und homosexuelle Menschen diskriminierten. (Az. 1 BvR 201/20)

Es darf damit nicht an Kinder und Jugendliche verkauft worden. Gegen die Indizierung zog Bushido vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied 2019, dass „Sonny Black“ zu Recht als jugendgefährdend eingestuft worden sei. Nun hatte der Rapper auch vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg.

Dieses nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die entsprechenden Regelungen im Jugendschutzgesetz verfassungswidrig sein könnten, erklärte es. Dass sich das Nutzungsverhalten wegen des Internets verändert habe, sei kein Grund. Auch das Argument, dass nur einzelne Titel auf den Index hätten kommen sollen, ziehe nicht.

− afp