Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat geurteilt, dass München Diesel-Fahrverbote in der Stadt verschärfen muss. Die Entscheidung darüber, wie das aussehen soll, wird sich nun wohl verzögern.
Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) muss die Stadt München ihr Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Die Entscheidung, wie genau das umgesetzt werden soll, verzögert sich nun aber voraussichtlich. Eine für Dienstag im Umweltausschuss des Stadtrates geplante Debatte über den Münchner Luftreinhalteplan soll „sehr wahrscheinlich“ kurzfristig abgesetzt werden, wie das Umweltreferat am Montag bestätigte.
Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk (BR) darüber berichtet, dass SPD und Grüne sich darauf geeinigt hätten, das Thema auf das Stadtratsplenum in der kommenden Woche zu vertagen. Am Montagnachmittag hatte es noch als Nachtrag auf der Tagesordnung für den Umweltausschuss am Dienstag gestanden.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte im März entschieden, dass an zwei Hauptverkehrsstraßen, an denen im vergangenen Jahr die Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid überschritten wurden, schnelle Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Derzeit dürfen Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und schlechter nicht in die Münchner Innenstadt fahren. In dem nun gerichtlich verordneten weiteren Schritt geht es um ein Verbot für Euro 5. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte bereits mitgeteilt, er bevorzuge ein streckenbezogenes Fahrverbot an der besonders im Fokus stehenden Landshuter Allee. Den pauschalen Ausschluss von Dieselfahrzeugen mit der Norm Euro 5 halte er für unverhältnismäßig.
Das Gericht hatte allerdings Zweifel an einer schnellen Umsetzbarkeit dieses Planes geäußert. Ein streckenbezogenes Fahrverbot für Euro 5 sei wohl wenig praktikabel und vor allem kaum zu kontrollieren. Außerdem gehe ein zonales Fahrverbot schneller.
Seit Februar 2023 dürfen Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen etwa für Anwohner und Lieferverkehr nicht mehr auf dem Mittleren Ring der Landeshauptstadt und innerhalb dieses Bereichs fahren. Eigentlich hätte das Dieselfahrverbot ab Oktober 2023 auch auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen, ab April 2024 sollten als letzter Schritt noch die allgemeinen Ausnahmen entfallen.
Doch der Stadtrat hatte im September 2023 die zweite Stufe vorerst bis Mai ausgesetzt und die dritte Stufe ganz aufgehoben. Dagegen hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) geklagt - und vor Gericht Recht bekommen.
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