Der ADAC klärt auf
Schnee und Glätte nach Ostern: Muss jetzt wieder auf Winterreifen gewechselt werden?

23.04.2024 | Stand 24.04.2024, 10:09 Uhr |

Der April macht, was er will: Müssen jetzt wieder die Winterreifen drauf? − Symbolbild: Tobias Hase

Der Winter ist plötzlich wieder da, doch am Auto sind schon die Sommerreifen montiert. Der ADAC klärt auf, was es jetzt zu beachten gibt, welche Strafen drohen und ob man vielleicht nicht lieber nochmal auf Winterreifen wechseln sollte.



Das winterliche Wetter hält in Teilen Deutschlands, insbesondere im Süden, weiter an. Erst am Wochenende sollen die Temperaturen milder werden. Bis dahin warnt der Deutsche Wetterdienst (DWD) vor Schnee bis ins Flachland und damit vor Glätte durch überfrierender Nässe.

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Zahlreiche Unfälle mit Verletzten wegen glatter Straßen



In den vergangenen Tagen ist es wegen des unerwarteten Wintereinbruchs in Bayern zu mehreren Unfällen und sogar Massenkarambolagen gekommen, bei denen mehrere Menschen zum Teil schwer verletzt wurden oder ums Leben kamen. So etwa am Sonntagnachmittag auf der A3 im Raum Passau: Neun Personen wurden verletzt. Die Polizei berichtet immer wieder von Autofahrern, die die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren – oftmals wegen Schneeregen, Eisglätte und Graupelschauern.

Dass die allermeisten Autofahrer knapp vier Wochen nach Ostern schon auf Sommerreifen umgestiegen sind, führt bei solchen winterlichen Straßenbedingungen nicht nur zu zahlreichen Unfällen, sondern auch zu großer Verunsicherung. Muss das Auto bei Schneeregen denn schon in der Garage bleiben?

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„O bis O“ hat rechtlich keine Relevanz



Laut ADAC gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt, die Empfehlung, Fahrzeuge mit Winterreifen von O bis O (Oktober bis Ostern) auszustatten, hat keine rechtliche Relevanz. Rechtlich gesehen, erklärt der ADAC weiter, müssen Autofahrer also bei winterlichen Straßenbedingungen Winterreifen aufziehen, wenn sie ihren Wagen fahren wollen – unabhängig von der Jahreszeit.

Unter winterlichen Straßenverhältnissen sind Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte zu verstehen, so der Automobilclub auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern. „Treffen diese Verhältnisse zu, darf nur mit Winterreifen gefahren werden.“

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Der perfekte Zeitpunkt zum Reifenwechseln



Die 7-Grad-Regel der Reifenhersteller besagt, dass sich Autofahrer beim Reifenwechseln am Thermometer orientieren sollen. Fällt es unter sieben Grad Celsius, wird es Zeit für die wintertauglichen Reifen. Doch so einfach ist es nicht. Dem ADAC zufolge kann diese Faustformel lediglich eine Orientierungshilfe sein. Aber erst, wenn dauerhaft nachts kein Frost mehr herrscht und die Temperaturen anhaltend über sieben Grad liegen, sollte man Reifen wechseln.

Andersherum ist es übrigens auch keine gute Idee, im Sommer mit Winterreifen unterwegs zu sein. Zwar sei das Fahren mit Winterreifen im Sommer nicht explizit verboten, so die Experten, doch bei warmen Temperaturen könnten Winterreifen zu einem echten Sicherheitsrisiko werden: Laut ADAC verschleißen die Reifen schneller und der Bremsweg verlängert sich deutlich.

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Das können Winterreifen bei Schnee und Glätte besser



Auf Nachfrage erklären die Experten des ADAC, warum Sommerreifen für Glätte und Schnee nicht geeignet sind und was der Winterreifen dagegen besser kann. Winterreifen seien grundsätzlich weicher. Das heißt, im Gegensatz zu Sommerreifen bleiben sie auch bei niedrigen Temperaturen elastisch und haben dadurch einen besseren Halt auf der Fahrbahnoberfläche.

„Einen lebensrettenden Unterschied machen Winterreifen beim Bremsweg“, betont der ADAC und stellt einen Vergleich auf: „Bei einer verschneiten Fahrbahn und einer Geschwindigkeit von ca. 100 Kilometern pro Stunde verdoppelt sich der Bremsweg mit Sommerreifen.“ Fazit: Die Unfallwahrscheinlichkeit ohne Winterreifen steigt dramatisch an.

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Wer erwischt wird, muss zahlen



Wer bei winterlichem Wetter mit Sommerreifen unterwegs ist, macht sich übrigens strafbar. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen wegen falscher Bereifung des Fahrzeugs einen Unfall verursacht, dem können laut ADAC wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Bei einem unverschuldeten Unfall kann es zudem Probleme mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geben, da man sich je nach Einzelfall ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.



Doch ganz unabhängig davon, ob etwas passiert ist oder nicht: Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro – von 80 Euro sogar, falls andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden. Zudem droht in beiden Fällen auch ein Punkt in Flensburg.

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Winterreifen müssen wieder rauf



Rechtlich und auch aus Sicherheitsgründen sollte das Fahrzeug also stehen gelassen werden, wenn es bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen bestückt ist. Der ADAC rät, wenn möglich auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen. „Wer seinen Wagen dennoch nutzen möchte, der hat keine andere Wahl, als die Winterreifen wieder aufzuziehen, damit er rechtlich vollumfänglich geschützt ist.“

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