Bund soll handeln
„Ende des juristischen Katz-und-Maus-Spiels“: Aiwanger fordert klare Abschussregeln für Wölfe

03.11.2023 | Stand 03.11.2023, 14:38 Uhr

Das Verwaltungsgericht Würzburg hatte am Donnerstag den geplanten Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön vorerst gestoppt. Dieses Hin und Her sei den Tierhaltern „nicht mehr länger zumutbar“, sagte Aiwanger.  − Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Nach dem vorläufigen Stopp des Abschusses zweier Wölfe in der Rhön durch ein Gericht fordert Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) vom Bund klare Regeln für solche Fälle.



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Der Bund müsse dafür einen sogenannten „günstigen Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation in Deutschland bei der EU feststellen, sagte Aiwanger der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. „Dieses juristische Katz-und-Maus-Spiel muss endlich beendet werden und eine rechtssichere Abschusserlaubnis vom Bund geschaffen werden.“

Aiwanger: „Der Staat muss auch bei solchen Themen wieder handlungsfähig werden.“



Das Verwaltungsgericht Würzburg hatte am Donnerstag den geplanten Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön an der Grenze zu Hessen vorerst gestoppt. Der Abschuss war von der Regierung von Unterfranken per Ausnahmegenehmigung erlaubt worden. Dieses Hin und Her sei den Tierhaltern „nicht mehr länger zumutbar“, sagte Aiwanger. „Der Staat muss auch bei solchen Themen wieder handlungsfähig werden.“

Wölfe sind nach europäischem und deutschem Recht streng geschützt



In Bayern gilt bereits seit Anfang Mai eine Wolfsverordnung, die den Abschuss der Tiere erleichtert. Der Wolf ist nach europäischem und deutschem Recht aber nach wie vor streng geschützt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte im Oktober zwar einen schnelleren Abschuss von Wölfen vorgeschlagen, falls sie Weidetiere gerissen und Schutzvorkehrungen wie einen Zaun überwunden haben. Mehrere Verbände und Landesregierungen hatten den Vorstoß aber als nicht weitgehend genug kritisiert.

Aiwanger sagte am Freitag, Lemke und Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) streuten den Landwirten „gezielt Sand in die Augen“, indem sie ständig behaupteten, der Wolf könne im Rahmen bestehender Gesetze bejagt werden.

− dpa