Prozess
Prozess nach Mord: „Haha, jetzt bringe ich dich um!“

03.11.2023 | Stand 04.11.2023, 21:07 Uhr

Prozess - Ein Mikro steht in einem Gerichtssaal auf dem Tisch. - Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Er soll eine Studentin auf dem Heimweg von einer Diskothek umgebracht haben. Kurz darauf habe der mutmaßliche Täter gruslige Andeutungen darüber gemacht, berichtet eine Freundin vor Gericht.

Immer wieder musste sie an das denken, was ihr alter Schulfreund zu ihr gesagt hatte, berichtet die 21-jährige Zeugin vor Gericht. „Das ist mir tagelang im Kopf rumgegangen.“ Am Abend des 3. Oktober vergangenen Jahres habe er ihr bei einem Treffen in Aschau im Chiemgau erzählt, dass in der Nähe eine junge Frau umgebracht wurde. Als sie antwortete, das mache ihr Angst, habe er ein Messer aus der Jacke gezogen, es ihr an den Hals gehalten und gesagt: „Haha, jetzt bringe ich dich um!“ Den Scherz nahm sie ihrem Freund übel.

Gut ein Jahr später sitzt der Freund auf der Anklagebank im Landgericht Traunstein, die Zeugin ist am Freitag per Video zugeschaltet. Im Prozess geht es um den Mord an einer 23-jährigen Studentin in Aschau. Die Frau war von einer Feier in der Aschauer Diskothek „Eiskeller“ am 3. Oktober 2022 nicht zurückgekehrt, ihre Leiche wurde in einem Fluss entdeckt.

Die Zeugin hatte bereits kurz nach Prozessauftakt im Oktober dieses Jahres vor Gericht ausgesagt, gab dabei jedoch Erinnerungslücken an und machte teils widersprüchliche Angaben. Bei der erneuten Vernehmung belastet die 21-Jährige den Angeklagten abermals. Als er ihr erzählt haben soll, dass eine Frau ermordet worden war, lag der Fund der Leiche erst kurz zurück. Die Polizei machte ihren Tod erst am darauffolgenden Tag öffentlich.

Der Angeklagte war laut Staatsanwaltschaft in der Nacht joggen. Sie wirft ihm vor, die junge Frau verfolgt, aus sexuellen Motiven überfallen und schwer verletzt in den Bärbach geworfen zu haben, der in die Prien mündet. Sie soll ertrunken sein. Der 21-Jährige hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Er sei „immer ein guter Spezl“ gewesen, erzählt die Freundin vor Gericht. Nach dem Tag des Mordes habe sich sein Verhalten verändert. So sei ihr aufgefallen, dass er bei dem Treffen im Oktober einen Kapuzenpulli trug, die Kapuze über den Kopf gezogen - „ich habe ihn nie mit sowas gesehen“. In den folgenden Wochen habe er häufiger Kontakt gesucht, sie unangemeldet besucht. Ihr sei es vorgekommen, als habe er sich bei ihr „versteckt“, sagt sie.

Schließlich befragt die Polizei sowohl den späteren Angeklagten als auch sie, als Zeugen. Am Abend nach einer der Vernehmungen treffen sie sich erneut, es gibt reichlich Alkohol. Und schließlich soll der 21-Jährige gesagt haben: „Ja mei, dann war ich’s halt.“ So erzählt es die Zeugin. „Das hat er einfach so rausgehauen. Ich dachte mir: Wie kommt er darauf, das zu sagen?“ Am Tag darauf geht die Polizei von einem dringenden Tatverdacht aus, der junge Mann wird festgenommen.

Die Angaben decken sich nicht in allen Einzelheiten mit den Aussagen, die die Zeugin bei der Polizei gemacht hat. Schon bei der ersten Vernehmung war die Frau deshalb in Bedrängnis gekommen. Richterin Jacqueline Aßbichler entgeht nicht, wie schwer ihr die Befragung fällt und merkt an, sie sei einer „Konfliktbefragung“ durch die Verteidiger des Angeklagten „vielleicht psychisch nicht gewachsen“.

Schließlich wendet sie sich direkt an den Angeklagten und fragt, ob die Freundin „noch mal durch diese Mühle gedreht werden“ soll - oder ob er bereit sei, sein Schweigen zu brechen. „Gehen Sie noch mal in sich. Man muss im Leben Entscheidungen treffen“, sagt sie. Eine Antwort bleibt der Mann auf der Anklagebank schuldig. Für das Verfahren sind Verhandlungstage bis kurz vor Weihnachten geplant.

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