München
Veranstalter von Münchner Corona-Demo ziehen vor Gericht

29.12.2021 | Stand 19.09.2023, 22:49 Uhr
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. −Foto: Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Die Organisatoren einer Demonstration gegen die Corona-Bekämpfung am Mittwochabend in München wollen die von der Stadt verhängten Einschränkungen nicht hinnehmen. Bereits am Dienstagabend sei ein entsprechender Eilantrag eingegangen, teilte das Verwaltungsgericht München am Mittwoch mit. Eine Entscheidung wurde für den Nachmittag angekündigt.

In dem Eilantrag geht es nach Auskunft des Gerichts unter anderem um das Verbot des mit 5000 Personen angemeldeten Demonstrationszuges und die Verlegung der Kundgebung vom Uni-Viertel auf die Theresienwiese. Auch die Beschränkung auf 2000 Teilnehmer wird von den Veranstaltern kritisiert. Die Stadt München hatte die Einschränkungen am Dienstag bekanntgemacht. Es sei in jüngerer Vergangenheit nicht gelungen, solche Demonstrationszüge mit hoher Personenzahl im Griff zu behalten und Auflagen wie das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht umzusetzen, so die Begründung.

Eine Demo am 22. Dezember hatten die Veranstalter wegen der damals ebenfalls verhängten Beschränkungen abgesagt. Stattdessen trafen sich Tausende Menschen zu "Corona-Spaziergängen" und gerieten mit der Polizei aneinander. Ähnliches ereignete sich in Schweinfurt, wo es zu Aggression und Gewalt kam.

München untersagte solche unangemeldeten Treffen zunächst bis einschließlich Donnerstag. Man wolle einem Wildwuchs dieser Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmern vorbeugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen würden. Auch andere Kommunen wie die Stadt Schweinfurt oder der Landkreis Hassberge verboten als Spaziergänge getarnte Versammlungen.

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