Eilantrag der Veranstalter
Corona-Demo in München: Das Gericht hat entschieden

29.12.2021 | Stand 20.09.2023, 22:45 Uhr

−Symbolbild: Rolf Vennenbernd/dpa

Das Verwaltungsgericht München hat die von der Landeshauptstadt verhängten Auflagen für eine Corona-Demonstration am Mittwochabend weitgehend gebilligt.



Insbesondere lehnte das Gericht einen Eilantrag der Veranstalter gegen das von der Stadt verhängte Verbot eines Demonstrationszugs und gegen die angeordnete Verlegung einer Kundgebung vom Uni-Viertel auf die Theresienwiese ab.

Lediglich in einem Punkt gab das Gericht den Gegnern der Anti-Corona-Maßnahmen Recht: Die Veranstaltung auf der Theresienwiese darf mit 5000 statt wie von der Stadt verfügt mit 2000 Teilnehmern stattfinden. Das teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit (Az. M 13 S 21.6688).

− dpa