Home-Office nicht mehr „schädlich“
Steuerliche Erleichterungen für Berufspendler nach Österreich

21.08.2023 | Stand 12.09.2023, 23:08 Uhr

Kirchdorf am Inn: ·"Freistaat Bayern"· steht auf einem Schild an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich. Ist jemand Grenzgänger, erfolgt laut Ministerium die Besteuerung des Arbeitslohns im Wohnsitz-, und nicht im Tätigkeitsstaat. −Foto: Armin Weigel/dpa

Für Berufspendler, die in Österreich arbeiten, soll es steuerliche Erleichterungen geben. Dabei geht es um Arbeitstage, die im Homeoffice verbracht werden.



Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und sein österreichischer Amtskollege Magnus Brunner unterzeichneten am Montag in Aschau im Chiemgau (Landkreis Rosenheim) in Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen, wie das Finanzministerium mitteilte. Mit den Änderungen würden steuerliche Vereinfachungen für ein modernes, grenzüberschreitendes Arbeiten in der Grenzregion geschaffen.

Lindner erklärte: „Mit der Ausweitung der Regelung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommen wir einem dringenden Anliegen der Beschäftigten und Unternehmen in der Grenzregion nach.“ Es gehe um eine deutliche bürokratische Entlastung.

Home-Office nicht mehr „schädliche Tage“



Ist jemand Grenzgänger, erfolgt laut Ministerium die Besteuerung des Arbeitslohns im Wohnsitz-, und nicht im Tätigkeitsstaat. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es Voraussetzungen. Die sogenannte Grenzgängerregelung wird nun laut Ministerium ausgeweitet. Dafür sei zwar weiterhin das Arbeiten und Wohnen in der Grenzzone, jedoch nicht mehr ein tägliches Pendeln über die Grenze erforderlich. Damit gelten Arbeitstage, die im Homeoffice verbracht werden, nicht mehr als „schädliche Tage“ im Sinne der Grenzgängerregelung.

Lindner traf sich am Montag in Aschau mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus den deutschsprachigen Ländern Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg.

− dpa