Am 14. Mai
Bürgerentscheid zur Fußgängerzone in der Landshuter Neustadt

Auch Briefwahl ist möglich

06.04.2023 | Stand 16.09.2023, 23:56 Uhr

Am Sonntag, 14. Mai, können Landshuter Bürger über die Einrichtung einer Fußgängerzone in der Neustadt entscheiden. −Symbolbild: Armin Weigel/dpa

Per Bürgerentscheid soll in Landshut am Sonntag, 14. Mai, die Frage beantwortet werden, ob die Neustadt zwischen Regierungsstraße/ Rosengasse und Bischof-Sailer-Platz zur Fußgängerzone werden soll.



Von 8 bis 18 Uhr sind alle wahlberechtigten Landshuterinnen und Landshuter zur Stimmabgabe aufgerufen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Landshut.

Über eine Alternative zum Bürgerbegehren haben die Wähler nicht zu befinden: Entsprechende Initiativen der Freien Wähler beziehungsweise eines interfraktionellen Bündnisses unter Führung von CSU/LM/JL/BfL für ein mögliches Ratsbegehren hatten
am 24. März nicht die erforderliche Mehrheit im Stadtrat erhalten.

Abstimmungsbenachrichtigungen werden nach Ostern verschickt



Mit dem Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid wird die Stadt laut Richard Babel, Leiter des Einwohner- und Standesamts, nach den Osterfeiertagen beginnen, am Dienstag, 11. April. „Wer sich für stimmberechtigt hält und bis zum 22. April noch keine Abstimmungsbenachrichtigung bekommen haben sollte, wird gebeten, sich möglichst bis Ende April beim Bürgerbüro zu melden“, so Babel.

Briefwahl ab 17.April im Foyer des Jugendamts möglich



Rund 55.000 Landshuterinnen und Landshuter sind zur Teilnahme am Bürgerentscheid aufgerufen. Wie bei allen Wahlen auf kommunaler Ebene in Bayern üblich sind nicht nur Deutsche wahlberechtigt, sondern auch Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsländer. Die Wahlberechtigten können ihre Stimme auch per Brief abgeben.

Die entsprechenden Anträge finden sich auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung oder stehen über einen dort aufgedruckten QR-Code online zur Verfügung. Über die Stadt-Website ist der Briefwahlantrag unter www.landshut.de/briefwahl abrufbar. Briefwahl ist voraussichtlich ab Montag, 17. April, auch im Foyer des Jugendamts im Rathaus 2, Gebäude an der Luitpoldstraße 29b (Weg ausgeschildert), möglich.

− lkm