Traunstein/Rosenheim
Angeklagter schweigt in neuem Prozess um tödlichen Raser-Unfall

27.05.2021 | Stand 21.09.2023, 0:56 Uhr

Das Landgericht Traunstein. −Foto: Archiv dpa

Zwei junge Frauen sterben, weil zwei Burschen einen Überholenden nicht einscheren lassen. Wegen eines Formfehlers wird das Verfahren gegen einen von ihnen nun noch einmal aufgerollt.

Nach einem Überholmanöver mit zwei Toten bei Rosenheim vor fast fünf Jahren ist der Prozess gegen einen der mutmaßlich Schuldigen wegen eines Formfehlers erneut aufgerollt worden. Der heute 27-Jährige äußerte sich vor dem Landgericht Traunstein zunächst nicht, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag sagte. Stattdessen wurden die beiden Nebenkläger angehört - eine damals schwer verletzte Beifahrerin und der Vater von einer der beiden getöteten jungen Frauen.

Beifahrerin leidet noch immer unter den Folgen

Beide schilderten, wie sehr sie noch immer wegen des Unfalls litten. Bei der Beifahrerin kommen zu den psychischen auch körperliche Folgen hinzu: Sie berichtete von Migräne und Nervenschmerzen, kann ihr Knie nicht mehr richtig abwinkeln und ist nur stundenweise arbeitsfähig.

Der Unfall hatte die Region erschüttert: An einem Novemberabend im Jahr 2016 hatte ein junger Autofahrer aus Ulm in einer langgezogenen Rechtskurve zum Überholen angesetzt. Dabei soll der Angeklagte den Abstand zu einem vor ihm fahrenden Freund absichtlich so verringert haben, dass der Ulmer nicht einscheren konnte. Als dieser versuchte, deshalb auch den vorausfahrenden Wagen noch zu überholen, gab auch der Kumpel Gas, so dass der Ulmer letztlich frontal in ein entgegenkommendes Auto mit drei jungen Frauen raste.

Die 21 Jahre alte Fahrerin und eine 15-Jährige starben. Deren damals 19-jährige Schwester wurde schwer verletzt, ebenso die Beifahrerin des Ulmers. "Hätten beide ihre Geschwindigkeit, mit der sie vorher gefahren sind, beibehalten, hätte der Ulmer gefahrlos beide überholen können", erläuterte die Gerichtssprecherin das Ergebnis von Gutachten und Gerichtsurteilen der vorherigen Instanzen.

Urteil soll am 15. Juni fallen

Der Ulmer bekam eine Bewährungsstrafe, die er akzeptierte. Der 27-Jährige und sein an dem Unfall beteiligter Freund, beide aus der Region, wurden in zwei Instanzen wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs jeweils zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Im Fall des Freundes bestätigte das Bayerische Oberste Landesgericht das Urteil von zwei Jahren und fünf Monaten. Für den 27-Jährigen hob das Gericht das Urteil von zwei Jahren und drei Monaten aber wegen eines Formfehlers auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer nach Traunstein zurück. Nach sieben Verhandlungstagen soll das Urteil am 15. Juni fallen.

− dpa