Landshut/Arnstorf
"Nazi"-Verfahren gegen Valentin Kuby vorläufig eingestellt

09.07.2019 | Stand 21.09.2023, 0:32 Uhr

400 Euro muss Valentin Kuby, hier beim Prozess vor dem Amtsgericht Eggenfelden mit seiner Anwältin Dr. Johanna Feßler, laut Auflage des Landgerichts bezahlen. −Foto: Archiv hl

Weil SPD-Landtagskandidat Valentin M. Kuby (27) am 20. Mai 2018 den AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Protschka in einem Facebook-Post als "Nazi" betitelt hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Eggenfelden wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Das ließ der 27-jährige Student nicht auf sich sitzen und legte Berufung ein. Am Landgericht Landshut wurde das Verfahren nun vorläufig eingestellt: Kuby hat bis 10. August Zeit, 400 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zu zahlen.

Wie weit geht Meinungsfreiheit in der Politik? Und ist es eine Beleidigung, wenn ein Politiker einen Kontrahenten im Wahlkampf per Facebook-Post als "Nazi" bezeichnet? Ja, ist es – so sah es der Richter in der Verhandlung am Amtsgericht im November 2018. Für ihn gehe es nicht, den Wahlkampf als Deckmantel für eine "Schmähkritik" zu nehmen "Ziel der Diffamierung einer Person", wie er damals sein Urteil begründete.

Die Neuauflage des Prozesses am Landgericht Landshut wurde am Montag rasch unterbrochen und die Verfahrensbeteiligten begaben sich in das Richterzimmer zu einem Rechtsgespräch. Schließlich verkündete der Vorsitzende Richter, dass das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten vorläufig eingestellt werde. Dem ehemaligen SPD-Landtagskandidaten Kuby wurde eine Zahlung über 400 Euro auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

− mr

Mehr dazu lesen Sie am Mittwoch, 10. Juli, im Rottaler Anzeiger