Deggendorf
Prostitution ist in Deggendorf verboten: 43-Jährige verurteilt

18.04.2013 | Stand 18.04.2013, 10:01 Uhr

 − Foto: Archiv dpa

Da haben wohl die Freier einer 43-jährigen Prostituierten aufgeatmet: Sie mussten nicht als Zeugen vor dem Amtsgericht aussagen. In der Verhandlung wurde die geständige Frau zu einer Geldauflage von 100 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt: Sie war ihrem Gewerbe von Oktober bis Dezember vergangenen Jahres in Deggendorf nachgegangen, wo das nicht erlaubt ist.

Die chinesische Staatsbürgerin hatte über ihren Rechtsanwalt Michael Haizmann eine Erklärung abgeben lassen: Die Liebesdienste in 25 Fällen mit 18 Männern gesteht sie darin zwar ein, weswegen die Zeugen nicht gebraucht wurden − aber dass sie es gar nicht durfte, sei ihr nicht bewusst gewesen. Gegen den Strafbefehl hatte sie daher Einspruch eingelegt, der zur Hauptverhandlung führte.

Gemäß Paragraf 1 der Verordnung der Regierung von Niederbayern vom 21. Oktober 1975 ist im gesamten Stadtgebiet der Städte Deggendorf, Passau und Straubing die Prostitution verboten. Obwohl die Beschuldigte dies gewusst habe, so die Staatsanwaltschaft, sei sie in ihrer Wohnung in der Ruselstraße − übrigens ein Mischgebiet − dem Gewerbe nachgegangen.

Sie habe unter der Bezeichnung "Candy" und "China-Candy" sowohl in der Zeitung als auch im Internet sexuelle Handlungen gegen Entgelt angeboten, womit sie mindestens 2600 Euro eingenommen habe. Die Anklage geht demnach davon aus, dass die 43-Jährige "in Kenntnis aller objektiven Umstände handelte".

 − kj

Mehr dazu in der Deggendorfer Zeitung vom 18. April.