Altötting
Landkreis Altötting so sicher wie seit langem nicht

27.04.2018 | Stand 20.09.2023, 5:20 Uhr

Der "Freund und Helfer" neuerdings in Blau: Zunehmend sind die Polizisten mit den neuen Uniformen ausgestattet. Zu tun haben sie dennoch auch weiterhin genug. − Foto: Polizei

Minus elf Prozent bei der Straßenkriminalität, minus sechseinhalb bei den Rohheitsdelikten, minus 20 Prozent bei den Diebstählen – eine fast rundum positive Jahresbilanz zieht das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd für den Landkreis Altötting. Der subjektiv mitunter als schlecht gesehenen Sicherheitslage hält Polizeipräsident Robert Kopp damit gänzlich gegensätzliche statistische Zahlen entgegen.

Im Landratsamt klärte Kopp am Freitag Landrat Erwin Schneider und dessen Verwaltung über die Kriminalitätsstatistik 2017 auf. Sein Fazit: Egal, ob flüchtlingsbedingte Besonderheiten mit eingerechnet werden oder nicht – die Bilanz kann sich sehen lassen. "Die Sicherheitslage im Landkreis ist nicht nur gut, sie ist wirklich sehr gut", so der Präsident. 4214 Delikte haben die Beamten demnach im vergangenen Jahr registriert. Bereinigt um die sogenannten ausländerrechtlichen Delikte – die Zahl der als illegaler Grenzübertritt gewerteten Flüchtlingszuströme – bleiben 4129 Straftaten. Ein Jahr zuvor waren es noch 4528 Delikte gewesen. Kopp zufolge markiert 2017 damit das Jahr mit der niedrigsten Fallzahl für den Landkreis seit Beginn der Statistik im Jahr 2009.

Gerade bei früheren Sorgenkindern kann die Polizei Erfolge verbuchen: Standen etwa Wohnungs- und Geschäftseinbrüche noch vor wenigen Jahren gefühlt auf der Tagesordnung, so ist deren Zahl zuletzt deutlich gesunken. Bei Privatgebäuden verzeichneten die Ermittler 29 Fälle (davon 17 gescheiterte Versuche), zwei Jahre zuvor waren es noch 61 gewesen.

Ein Straftatfeld indes trübt auf den ersten Blick den positiven Trend: die Sexualdelikte. Binnen eines Jahres ist ihre Zahl von 40 auf 80 und damit um 100 Prozent gestiegen. Das aber ist Robert Kopp zufolge weitestgehend einer gesetzlichen Änderung geschuldet: So wurden sexuelle Belästigungen wie Grapschen in der Vergangenheit als Beleidigung gewertet und schlugen demzufolge in der Statistik nicht bei den Sexualdelikten auf. Seit vergangenem Jahr aber wird auch dieser Tatbestand in dieser Kategorie aufgeführt.

− ckl

Mehr dazu lesen Sie am Samstag, 28. April, im Alt-Neuöttinger/Burghauser Anzeiger.