Innerhalb von zwölf Minuten Fahrtzeit muss ein Rettungswagen im Notfall zur Stelle sein – zumindest in 80 Prozent der Fälle. Diese sogenannte Hilfsfrist schreibt das Rettungsdienstgesetz vor. In den beiden jungen Standorten Bad Birnbach und Roßbach konnte der BRK-Rettungsdienst diese Vorgabe bisher nicht ganz einhalten. Das haben Statistiken des Instituts für Notfallmedizin in München gezeigt. Zum Neujahr wurden deshalb nun die Betriebszeiten erhöht.