Kein mitgebrachter Alkohol erlaubt
„Kiffen verboten“: Pfarrkirchen untersagt Cannabiskonsum auf dem Rottaler Volksfest

02.04.2024 | Stand 02.04.2024, 16:08 Uhr

Morgen startet wieder das Rottaler Volksfest in Pfarrkirchen. In einer Allgemeinverfügung verbietet die Stadt das öffentliche Konsumieren von Cannabis auf dem Festgelände. − Foto: Archiv/Schön

Die Stadt Pfarrkirchen (Landkreis Rottal-Inn) hat eine Allgemeinverfügung erlassen und das öffentliche Konsumieren von Cannabis auf dem Festgelände des Rottaler Volksfestes untersagt, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Das Verbot gilt für die Zeit von Mittwoch bis einschließlich Sonntag während der Öffnungszeiten des Volksfestes. Mit dieser Verfügung will die Stadt in Zusammenarbeit mit der Polizei dem Kinder- und Jugendschutz auf dem Festgelände Rechnung tragen. Konfliktsituationen in Bezug auf das gesetzliche Verbot des Konsums in unmittelbarer Nähe zu Kindern und minderjährigen Jugendlichen sollen dadurch vermieden werden.

Kein Vorglühen, kein Nachfeiern



Gleichzeitig weist die Stadt auf die Verordnung zum Rottaler Volksfest hin. Um dem durch übermäßigen Alkoholkonsum entstehenden Gefahrenpotenzial entgegenzutreten, ist auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Erschließungsbereich der Aufenthalt zum Zwecke des Alkoholkonsums untersagt. Auf diese Weise soll dem sog. „Vorglühen“ aber auch dem nächtlichen Nachfeiern entgegengetreten werden. Auch das Mitbringen von alkoholischen Getränken auf das Festgelände ist untersagt.

Der Erschließungsbereich der Satzung umfasst unter anderem den Bahnhofsplatz, die Innere und Äußere Simbacher Straße, die Alois-Gäßl-Straße sowie den Parkplatz beim Wasserspielplatz an der Rott.

Nähere Auskünfte und Informationen erteilt das Ordnungsamt der Stadt Pfarrkirchen, Gerald Wimmer, unter der Telefonnummer08561/3065300. Die Verordnung selbst sowie die Allgemeinverfügung können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus II, Zimmer 4, eingesehen werden.

− red