Ein 62-Jähriger aus dem Zwieseler Winkel ist vom Amtsgericht Deggendorf wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der bislang unbescholtene, in einem Pflegeberuf arbeitende Mann eine Altenpflegehelferin missbraucht hat, die zur Versorgung seiner Mutter in deren Wohnung gekommen war.
Was die beiden Verteidiger des 62-Jährigen und der Staatsanwalt gefordert hatten, ist nicht bekannt, denn auch die Plädoyers wurden hinter verschlossenen Türen vorgetragen. Wie ein Sprecher des Amtsgerichtes Deggendorf mitteilte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil sowohl von der Staatsanwaltschaft, als auch von der Verteidigung Rechtsmittel eingelegt wurden.