Dass man sich beim Kauf von Hanftee, der im Biomarkt angeboten wird, strafbar machen kann, hat ein Rechtsanwalt aus dem Landkreis Regen zu spüren bekommen.
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Am Mittwoch wurde er von Richterin Ingrid Götte verurteilt, weil er im März vergangenen Jahres über ein Kilo Nutzhanf erworben hatte. Die Richterin beließ es allerdings bei einer Verwarnung – eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 100 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Dieser Fall veranschaulicht, wie komplex das deutsche Betäubungsmittelgesetz ist. „Der Gesetzgeber ist dringend gefordert, hier Klarheit zu schaffen“, betonte Ingrid Götte in ihrer Urteilsbegründung. Hanfprodukte gibt es sehr viele auf dem Markt. Deren Erwerb ist aber rechtlich nicht immer unbedenklich, auch wenn es im Betäubungsmittelgesetz eine Ausnahmevorschrift gibt.