Wegen Auerhuhn
Finale Entscheidung Tschechiens: Grenzübergang Blaue Säulen bleibt geschlossen

Grenzübergang unterhalb des Lusengipfels dauerhaft nicht gestattet

14.12.2022 | Stand 17.09.2023, 8:26 Uhr

Ein Blick vom Pürstling auf der tschechischen Seite Richtung Lusen. Eine direkte Verbindung wird es auf absehbare Zeit nicht geben. −Foto: Julia Zink, Nationalpark

Der Grenzübergang Blaue Säulen bleibt von der tschechischen Seite aus unzugänglich. Das Umweltministerium in Prag hat das Verfahren zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen eingestellt.



Das teilt die Nationalparkverwaltung Šumava in Vimperk mit. Demnach hat das tschechische Umweltministerium final entschieden, dass eine saisonale Eröffnung des Wanderweges durch das Lusenbachtal zwischen dem ehemaligen Forsthaus am Březník (Pürstling) und dem Grenzübergang Blaue Säulen nicht möglich ist. Das Genehmigungsverfahren wurde eingestellt. Somit ist auch der von der Nationalparkverwaltung Šumava vorgelegte Vorschlag für Ausgleichsmaßnahmen vom Tisch.

Die Leitung der Nationalparkverwaltung hatte versucht, ein Kompensationspaket zu schnüren, um die Öffnung der Blauen Säulen unterhalb des Lusengipfels zu erreichen. Eine der grundlegendsten Bedingungen seitens des Ministeriums war das nachweisbare Erreichen einer ausreichenden Größe der Auerhuhn-Population im Böhmerwald-Ökosystem sowie deren Bestandsschutz, idealerweise sogar eine positive Populationsentwicklung. Zu den Ausgleichsmaßnahmen gehörte die Vergrößerung des tschechischen Nationalpark-Kerngebiets um 3381 Hektar im Bereich des Poledníks.

Umweltministerium nicht einverstanden



„Das Umweltministerium ist mit dem Vorschlag der Verwaltung nicht einverstanden. Daher ist es nicht möglich, den Durchgang durch das Lusenbachtal mit einem erweiterten Kerngebiet in einer Gegend zu kompensieren, in der bereits Auerhühner vorkommen“, sagte Martin Pazourek, Vertreter der Nationalparkverwaltung Šumava, laut Mitteilung. Das Entscheidungsgremium sei überzeugt, dass es sich in diesem Fall nicht um eine Kompensation handele, sondern um eine Tätigkeit, zu der die Nationalparkverwaltung sowieso gesetzlich verpflichtet sei.

Die Entscheidung ist von grundlegender Bedeutung und wird sich auf alle weiteren Vorschläge der Zugänglichmachung von bisher nicht erschlossenen Gebieten im mittleren Böhmerwalds auswirken. Es ist offensichtlich, dass Ausweisungen neuer touristischer Routen im Gebiet des Nationalparks sowie des Landschaftsschutzgebiets damit nur schwer umzusetzen sind. Grund dafür ist das Fehlen von Möglichkeiten, potenzielle Störungen der Auerhuhn-Population kompensieren zu können.

„Uns bleibt nichts anderes übrig“



„Ich war davon überzeugt, dass die von mir vorgeschlagenen und von der Genehmigungsbehörde weiter verschärften Bedingungen, das Lusenbachtal für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, aus der Sicht des Artenschutzes ausreichen“, sagte Nationalparkleiter Pavel Hubený. Aus der Entscheidung folge, dass die Ausgleichsmaßnahmen eine ganz andere Form annehmen müssten.

Aus der Ökologie des Auerhuhns, den Ansprüchen an seine Umwelt und der Entwicklungsdynamik sowie aus den Vorbehalten des Ministeriums bezüglich der Konstruktion möglicher Ausgleichsmaßnahmen schließe er, dass solche Maßnahmen sowohl im Nationalpark als auch im Landschaftsschutzgebiet Šumava kaum geschaffen werden können. „Uns bleibt also nichts anderes übrig, als die Entscheidung zu akzeptieren.“

− pnp