Urteil ist rechtskräftig
Waldkirchner Kollektenaffäre: Staatsanwalt und Angeklagter akzeptieren Richterspruch

21.02.2024 | Stand 21.02.2024, 15:20 Uhr

− Symbolbild: picture alliance/dpa

Das Urteil des Amtsgerichts Freyung in der Waldkirchner Kollektenaffäre ist rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Passau haben es akzeptiert, wie auf Anfrage der PNP bekannt gegeben wurde.



Wie berichtet hatte das Amtsgericht den ehemaligen Waldkirchner Stadtpfarrer Bruno Pöppel wegen Untreue bei der Verwendung von Spendengeldern zu einer Geldstrafe in Höhe von 13200 Euro verurteilt. Dazu sollen 26000 Euro eingezogen werden – so hoch bezifferte die Richterin den entstandenen Schaden für die Kirchenstiftung.

Weitere kirchenrechtliche Beurteilung



Damit gilt der 57-Jährige als vorbestraft. Das Bistum Passau als Arbeitgeber hatte den Seelsorger schon vor der Urteilsverkündung freigestellt und prüft anhand des Urteils eine weitere kirchenrechtliche Beurteilung. „Dabei geht es vor allem um seinen künftigen Einsatz als Priester sowie um finanzielle Konsequenzen“, so Generalvikar Josef Ederer.

− chs