Nicht auf Wohlwollen angewiesen
Zum Bericht „Als Stromeinspeiser ein Jahr verloren“ vom 24. April: „Leider gibt es immer wieder den Irrtum, dass man auf das Wohlwollen des Bayernwerks angewiesen sei. Ist man nicht: Sofern alle gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben erfüllt sind (Netzanschlussbegehren, Anschlusszusage seitens des VNB (Verteilnetzbetreiber), Marktstammdatenregister, Inbetriebnahmeprotokoll durch den Elektriker etc.) darf man als Privatmann vier Wochen nach Abnahme und Meldung durch den Elektriker an den VNB ans Netz gehen mit seiner PV-Anlage.
Der VNB und der Versorger sind...