Grafenau
Kurbeitrag: Ab Juli wird’s teurer

04.05.2023 | Stand 16.09.2023, 22:41 Uhr

Nicht nur das Kerngebiet, sondern die gesamte Stadtgemeinde Grafenau wird in den Gültigkeitsbereich der neuen Kurbeitragssatzung einbezogen. Sie gilt ab 1. Juli 2023. −Foto: Langesee

Der Zweckverband Sport und Erholung hat bei seiner jüngsten Sitzung die Neufassung der Kurbeitragssatzung einstimmig beschlossen. Sie gilt ab dem 1. Juli. Die wichtigsten Änderungen: der Kurbeitrag für Personen ab dem 16. Lebensjahr von 1,95 auf drei Euro und als Kurgebiet gilt jetzt das gesamte Stadtgebiet.

Ab Juli zahlen Tag, Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren 1,60 Euro. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind weiter frei.

Besondere Vorschriften gelten für Zweitwohnungsbesitzer. Als zweite oder weitere Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwägen, die länger als drei Monate im Jahr nicht, oder nur unerheblich fortbewegt werden. Hier müssen Personen ab 16 Jahren 100 Euro Kurbeitrag pro Jahr zahlen, Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren 55 Euro. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind auch hier beitragsfrei.

− ul