Freyung-Grafenau
Jägerschaft warnt: Jahreszeit der Wildunfälle

21.10.2022 | Stand 19.09.2023, 4:33 Uhr

Sollte man Wild angefahren haben darf man sich als Autofahrer nicht einfach von der Unfallstelle entfernen. Gerade im Herbst ist die Gefahr für einen Zusammenstoß besonders groß. −Foto: Wolfsteiner Jägerschaft

Die Umstellung auf die kommende Winterzeit ist im Rückblick auf die vergangenen Jahre die unfallträchtigste Zeit des Jahres. Die Tage werden kürzer, Nebel, Regen und Laub auf der Straße bergen eine große Gefahr für den Straßenverkehr, wie die Wolfsteiner Jägerschaft in Freyung weiß.

Die Wiesen sind abgeerntet und das Rehwild wechselt auf der Suche nach Futter von ihren Einständen in Waldgebieten meist fluchtartig über die Straßen. Die Gefahr mit Fahrzeugen zu kollidieren ist deswegen gerade in den kommenden Wochen sehr groß. "Nachweislich fielen in den letzten Jahren in der Region rund 35 Prozent des erlegten Wildes dem Straßenverkehr zum Opfer", so die Wolfsteiner Jägerschaft, "von Kleinwild und sonstigen Tieren gar nicht zu sprechen".

Meist geschehen Wildunfälle auf längeren Geraden, auf denen schnell gefahren wird und vor allem dann, wenn auf der einen Seite Wald steht und auf der anderen Seite flaches Land mit Nutzpflanzen wie Senf oder Winterraps angesät wurden. Der fliehende Hirsch, also das Verkehrszeichen, als Warnzeichen ist bei vielen Verkehrsteilnehmern zur Routine mit Gewöhnungseffekt geworden und damit wirkungslos. So gingen Landkreise dazu über, an manchen intensiv befahrenen größeren Straßen, die von Großwild, also Rot- und Schwarzwild, überquert werden, große Warntafeln, die auf die Gefahrenquellen hinweisen, aufzustellen.

Bei Unfall: Unbedingt die Polizei rufen

Laut Sepp Nusser, Vorsitzender der Wolfsteiner Jägerschaft, fällt der Berufsverkehr in die Dämmerung: "Wildtiere orientieren sich am Tageslicht, die nun morgens früher eintretende Tageszeit und abends die früher eintretende Nachtzeit irritiert mitunter das Wild, damit werden jetzt die Morgen- und insbesondere die Abendstunden zur tödlichen Falle mit großem Leid für die verunfallten Tiere, wenn sie nicht gleich zu Tode kommen." In keinem Fall darf bei einer Kollision mit einem größeren Wild-, Haus- oder Nutztier der Unfallort ohne Benachrichtigung der Polizei verlassen werden. Sei es, dass das Tier tot ist, noch lebt oder verletzt geflüchtet ist. Hier greift neben dem Tierschutzgesetz mitunter auch das Strafgesetz – der Ruf nach der Polizei aus Gründen des Versicherungsschutzes ist gegenüber der Verletzung des Tieres nachrangig. In keinem Fall darf jedoch das tote Wild in den Kofferraum gepackt und als willkommener Sonntagsbraten mit nach Hause genommen werden – das wäre Jagdwilderei und damit strafbar.

Enorme Wirksamkeit durch Gewicht und Geschwindigkeit

Der ADAC weist darauf hin, dass in Waldstücken jetzt besonders vorsichtig gefahren werden sollte. Die Autofahrer sollten die Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein. Rehe haben aktuell ein Gewicht von 15 bis 20 Kilogramm, die bei einer 100 km/h Geschwindigkeit und einem frontalen Auftreffen auf das Fahrzeug eine Wirksamkeit von einer halben Tonne, bei einem 80 Kilogramm-Keiler oder einem Rothirschen von 1,5 Tonnen entfalten. Solche Kollisionen verursachen meist erhebliche Sach- und Personenschäden, gehen mitunter auch tödlich für die Fahrzeuginsassen aus.

Tipps

Keinesfalls sollte ausgewichen werden. Unter Berücksichtigung des rückwärtigen Verkehrs sollte voll abgebremst, das Fernlicht abgeblendet, das Steuer fest umgriffen und die Hupe betätigt werden. Ein Ausweichen nach links oder rechts, was meist reflexartig geschieht, kann unweigerlich zu Unfällen führen. Sollte es nun trotzdem zu einem Unfall gekommen sein, muss die Unfallstelle abgesichert und die Polizei gerufen werden. Ein verletztes Tier sollte nicht "erstversorgt" werden. Die Polizei wird den zuständigen Jagdpächter verständigen, der entweder das tote Tier entsorgen oder dem verletzten Tier, das sich auf der Flucht befindet, mit einem geeigneten Jagdhund nachsuchen und dann töten wird.

− pnp