Neuschönau
Waldkirchen liefert Neuschönau den Strom

06.10.2021 | Stand 21.09.2023, 6:22 Uhr

Die Situation der Freiwillige Feuerwehr Waldhäuser und der Abschluss eines neuen Stromliefervertrages stand auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Neuschönauer Gemeinderates.

1. Kommandant Daniel Weny erläuterte den Mitgliedern des Gemeinderates anhand einer umfangreichen Power-Point-Präsentation zunächst die derzeitige Situation der Waldhäuserer Wehr. Er betonte dabei insbesondere die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeuges sowie den hohen Anteil der Aktiven im Verhältnis zur Zahl der Einwohner in Waldhäuser.

Ein Ratsmitglied wollte wissen, wie es um die Einsatzbereitschaft tagsüber bestellt sei? In der Regel stünden laut Weny vier bis sechs Leute zur Verfügung.

Danach wies Alfons Bürgermeister Schinabeck darauf hin, dass im gemeindlichen Feuerwehrbedarfsplan für die Wehr in Waldhäuser im Jahr 2022 die Beschaffung eines TSF-W vorgesehen sei.

Auf der Grundlage der Ausführungen der Vertreter der FFW Waldhäuser wurde danach vom Ratsgremium beschlossen, das entsprechende Fachbüro zu beauftragen, den von ihm erstellten Feuerwehrbedarfsplan hinsichtlich der anstehenden Investitionen in ein Neufahrzeug zu überprüfen und im Anschluss dem Gemeinderat einen Vorschlag zu unterbreiten.

Im Zusammenhang mit dem Austausch der Urnengrababdeckungen im Naturfriedhofsareal im Friedhof am Hochfeld hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 4. August Bürgermeister und Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung einen neuen Entwurf der Friedhofs- und Bestattungssatzung vorzulegen. Dieser sah bislang von der Friedhofsverwaltung zur Verfügung gestellte ebenerdige, viereckige Kennzeichnungsplaketten aus Eichenholz in einem Edelstahlrahmen mit den Abmessungen 30 mal 30 Zentimetern vor.

Dieser Passus wurde im nachfolgenden Beschluss wie folgt neu gefasst: "Im Naturfriedhof ist die Anbringung von Grabmalen untersagt. Zulässig sind nur ebenerdige, viereckige Urnengrababdeckungen aus hellem Bayerwaldgranit (Maße 30 mal 30 Zentimeter, Dicke vier Zentimeter, mit abgefaster Kante) mit schwarzer, eingefräster Beschriftung zum Auffinden der Grabstelle und zum Andenken an den/die Verstorbene(n). Das zusätzliche Aufbringen von Platten etc. auf dem Granitstein, das zu einer Erhöhung führt, ist unzulässig."

Zum 31. Dezember läuft der Stromliefervertrag der Gemeinde mit E.ON aus. Seitens der Verwaltung wurden daher im Vorfeld von mehreren Anbietern Angebote eingeholt. Als neue Laufzeit werden vier Jahre angestrebt. Bei einem besonders günstigen Angebot wäre auch eine Laufzeit von drei Jahren möglich gewesen. Der Gesamtverbrauch lag 2020 bei ca. 320000 kWh incl. Straßenbeleuchtung und Kläranlage AZV.

Zu Beginn einer kurzen Diskussion fragte ein Gemeinderat nach, wie sich die anstehende Vergabe auf den geplanten Austausch der Straßenbeleuchtung auswirke. Diese hat dem Bürgermeister zufolge keinerlei Auswirkungen darauf, da es hier nur um den Stromlieferanten gehe, während es sich beim Bayernwerk, mit dem der Austausch der Straßenbeleuchtung erfolgt, um den Netzbetreiber handle.

Auf weitere Nachfrage eines Gemeinderates, ob im Rahmen der Neuvergabe eine Art Mindestabnahme erforderlich sei?, antwortete Kämmerer Hans-Peter Neumair: "Dies ist nicht der Fall".

In dem darauffolgenden Beschluss wurde der Stromliefervertrag ab dem 1.1.2022 mit einer Laufzeit von vier Jahren an die Stadtwerke Waldkirchen als wirtschaftlichsten Anbieter vergeben.

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