Bluttat in Freyung
Fall Dominik R.: Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt

06.11.2020 | Stand 20.09.2023, 2:51 Uhr
Christine Pierach

Dieses Archivfoto zeigt Dominik R. beim Prozess im Jahr 2017 zusammen mit Holm Putzke, einem seiner beiden Verteidiger. −Foto: Archiv Jäger

Der Fall Dominik R. könnte neu aufgerollt werden. Wie bereits Anfang des Jahres berichtet, hatte ein Zeuge seine Aussage korrigiert. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Wiederaufnahme beantragt.

Dominik R. (26) hat seine Ex-Freundin (damals 20) und Mutter des gemeinsamen Sohnes in ihrer Freyunger Wohnung getötet, sich Tage später mit dem Kind nach Spanien abgesetzt. Das Landgericht Passau verurteilte ihn Ende 2017 für die "klassische Beziehungstat" zu zwölf Jahren Gefängnis wegen Totschlags. Bald drei Jahre nach R.s Verurteilung, rund vier Jahre nach der Tat, hat die Staatsanwaltschaft Deggendorf beim Landgericht Deggendorf die Wiederaufnahme des Verfahrens zu Ungunsten des Verurteilten beantragt.

Mehr zum Thema lesen Sie auf unserer Sonderseite

Zwei Zeugen im damaligen Schwurgerichts-Prozess hatten 2019/20 in eigenen Verfahren zugegeben, die Passauer Richter angelogen und eine Art Prahlen Dominik R.s mit der Tat verschwiegen zu haben. Er hätte demnach das Opfer im Schlaf erstochen. Das allerdings wäre heimtückisch gewesen und damit Mord. Die Passauer Richter hatten auf diese Unterscheidung einen Schwerpunkt gelegt, "zum Tatgeschehen selbst aber nur wenige gesicherte Fakten" (der Vorsitzende Richter) gehabt.

Wiederaufnahme-Antrag wurde bereits zugestellt

Dieser Wiederaufnahme-Antrag "wurde nun vom Landgericht Deggendorf angenommen und dem Verurteilten und den Nebenklägern, den Eltern der Getöteten, zugestellt", bestätigt Gerichtssprecher Martin Metzler eine PNP-Anfrage. Ein derartiges Verfahren zu Ungunsten des Verurteilten – aus der bezifferten Freiheitsstrafe kann hier lebenslängliche Haft werden – beginnt nach PNP-Informationen ohne Hauptverhandlung mit gerichtlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Antrags und dessen Begründetheit.

Ist der Antrag zulässig und begründet, ordnet das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und eine neue Hauptverhandlung an. Dafür wäre ebenfalls das Landgericht Deggendorf zuständig.