Grafenau
Der richtige Umgang mit dem Handy

18.11.2021 | Stand 21.09.2023, 4:34 Uhr

Polizeihauptkommissar Alexander König klärte die Fünftklässler der Realschule über die Gefahren von Smartphones auf. −Foto: Schule

Das Programm Prävention im Team (PIT), ein Programm zum sozialen Lernen und zur Kriminalprävention im Jugendalter, bei welchem die Schüler, die Lehrer, aber auch das Elternhaus eine zentrale Rolle spielen, wird seit Jahren in unterschiedlichen Klassenstufen an der Staatlichen Realschule durchgeführt, immer unterstützt und begleitet von der Polizei, deren Anliegen es ist, junge Menschen langfristig vor Straftaten zu schützen.
Und so standen für die Schülerinnen und Schüler der fünften Jahrgangsstunde unter dem Motto "DEIN Smartphone, DEINE Entscheidung" besondere Stunden auf dem Stundenplan, durchgeführt von PHK Alexander König von der Polizeiinspektion Grafenau.
Die Wichtigkeit einer solchen Veranstaltung liegt auf der Hand: Denn so gut wie alle Kinder in diesem Alter besitzen bereits ein Smartphone – eine Aufklärung über die Chancen, den Nutzen und besonders über die Gefahren findet jedoch oft nicht statt.
Polizeihauptkommissar König informierte deshalb ausführlich über möglichen persönlichen Schutz, aber auch über den technischen Schutz beim Umgang mit dem Gerät. Denn so hilfreich ein Smartphone im Alltag sein kann, gibt es angesichts der vielen Möglichkeiten, die es bietet, einiges zu beachten.
Thematisiert wurden in diesem Zusammenhang auch Fälle von "Cybergrooming" – so nennt man den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen per Internet. König schilderte den Kindern eindrücklich einen solchen aktuellen Fall aus Niedersachsen, bei dem ein 13-jähriges Mädchen von einem erwachsenen Mann über die App "Snapchat" kontaktiert wurde und bei einem Treffen missbraucht worden war.
Datenschutz und Jugendschutzbestimmungen waren weitere Themen des Vortrags. So unterliegen viele Apps, wie zum Beispiel auch "WhatsApp", einer Altersbegrenzung – erlaubt sind diese offiziell erst ab 16 Jahren.
Aber auch Straftaten, die in Zusammenhang mit dem Versenden von Bildern oder strafrechtlich relevanten Videos stehen, kamen zur Sprache. Vielen ist nicht bewusst, dass jeder Mensch das Recht am eigenen Bild besitzt und es ohne Einverständnis der Person nicht erlaubt ist, Fotos zu machen und natürlich erst recht nicht, diese zu versenden.
Als Straftat gilt aber auch schon, wenn sich auf dem Smartphone Dateien mit sexuellem bzw. pornografischen Inhalt oder Gewaltdarstellungen befinden. Und obwohl Jugendliche erst ab 14 Jahren strafmündig werden, können solche Straftaten dennoch unangenehme Folgen haben.

− eb