Freyung
Schutzmasken auch in Gerichtsgebäuden

30.04.2020 | Stand 19.09.2023, 23:31 Uhr
Christine Pierach

Auch im Amtsgericht Freyung gilt nun eine Schutzmaskenpflicht. −Foto: Jahns

Jetzt halten zusätzlich zum Abstandsgebot eine Mundnasenschutz-Pflicht und das Beschränken der Aufenthaltsdauer auch in den Gerichten Einzug: Seit Dienstag ordnet Passaus Landgerichts-Präsidentin Eva-Maria Kaiser-Leucht beides an. Es gilt in ihrem Haus sowie in den Amtsgerichten Passau und Freyung vorerst bis Juni.
Passaus ranghöchste Juristin erklärt: "Zum Schutz des rechtssuchenden Publikums, aller unserer Mitarbeiter und zur angestrebten Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Virus gilt seit Dienstag in beiden Amtsgerichten und im Gebäude des Landgerichts die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen öffentlich zugänglichen Räumen." Ausnahme bleiben die Sitzungssäle. Denn dort behält der jeweils Vorsitzende Richter das alleinige Sagen.

Die Präsidentin, sofern sie nicht selbst als Richterin tätig ist, regelt das Hausrecht außerhalb der Verhandlungen. Auch wegen der teils engen und winkeligen Gänge und Treppen in der Alten Residenz beschränkt sie den Aufenthalt der Besucher nun zudem zeitlich.
Mehr dazu a 1.5. in Ihrer PNP, Ausgabe FRG.