Seit Montag gehören die kostenlosen Corona-Tests für Jedermann der Vergangenheit an. Wo die Inzidenz länger als drei Tage in Folge über 35 liegt – was derzeit in allen Städten und Landkreisen in der Region der Fall ist – gilt mindestens die 3G-Regel.
Das heißt, wer nicht genesen oder geimpft ist, muss sich, um zum Beispiel ein Restaurant besuchen oder ins Kino gehen zu können, auf eigene Kosten testen lassen. Auch Ausnahmen, wer sich unter welchen Voraussetzungen weiter kostenlos testen lassen kann, gibt es.
So weit, so gut. Was ein Leser, der sich an die Heimatzeitung gewandt hat, jedoch nicht verstehen kann, ist folgendes Beispiel: Seine Frau beginnt Ende dieser Woche eine Reha in einer Rehaklinik im Bayerischen Wald. "Wenn ich meine Frau in der Reha besuchen will, muss ich mich jedes Mal zuvor testen lassen. Und das, obwohl ich zweifach geimpft bin", erzählt Günther Kliemsch aus Perlesreut (Landkreis Freyung-Grafenau). "Solche Regelungen finde ich unverschämt und diskriminierend", schimpft er. Die PNP hat aus diesem Anlass beim Bundesgesundheitsministerium nachgefragt, was in einem Fall wie dem von Günther Kliemsch gilt.