Freyung
Kreuzung bei Freyung-Ort: Regierung genehmigt Ausbau

Staatlichem Bauamt wurde Bauzulassung erteilt – Kreuzungsumbau soll Gefahrenstelle entschärfen

18.01.2022 | Stand 22.09.2023, 1:41 Uhr

Der geplante Ausbau der Kreuzung bei Freyung-Ort: Dort soll die B12 tiefergelegt werden und ein ovaler Kreisverkehr in erhöhter Ebene entstehen. −Karte: Regierung von Niederbayern

Die Regierung von Niederbayern hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Kreuzung bei Freyung-Ort abgeschlossen und dem Staatlichen Bauamt Passau die Bauzulassung erteilt. Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung wird allen Beteiligten, Behörden und Fachstellen zugesandt und in der Stadt Freyung, der Gemeinde Jandelsbrunn und dem Markt Röhrnbach mit den Planunterlagen zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Ort und Zeit werden dort ortsüblich bekannt gegeben. Das teilte gestern die Regierung von Niederbayern mit.

Die Bundesstraße 12 verläuft von Passau über Freyung bis zur Grenze der tschechischen Republik bei Philippsreut. Sie ist eine verkehrswichtige Fernstraßenverbindung zwischen dem östlichen Raum Bayerns und der Tschechischen Republik und als eine von wenigen Bundesstraßen den großräumig bedeutsamen Bundesstraßen zugeordnet. In den vergangenen Jahren wurden im Zuge der B 12 in Niederbayern verschiedene Baumaßnahmen umgesetzt; zuletzt wurden verschiedene Streckenabschnitte der Bundesstraße dreistreifig ausgebaut. "Mit dem nunmehr vorgesehenen Kreuzungsausbau will das Staatliche Bauamt Passau die Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität auch am unfallträchtigen Knotenpunkt bei Freyung-Ort erhöhen", heißt es weiter in der Mitteilung.

Es sei vorgesehen, die höhengleiche Einmündung der Staatsstraße 2132 in die Bundesstraße 12 in einen teilplanfreien Knotenpunkt umzubauen.

B12 soll bei Ort tiefergelegt werden

Hierzu werden die B 12 im Bereich der bestehenden Bundesstraße tiefergelegt sowie ein ovaler Kreisverkehrsplatz in zweiter, erhöhter Ebene und Rampen zur Entflechtung der Verkehrsströme gebaut. Die Länge der Baustrecke (B 12) beträgt etwa 700 Meter. Brückenbauwerke werden am Bauanfang zur Überführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges und für die Überführung der Staatsstraße St 2132 über die Bundesstraße 12 notwendig. Stützwände sind am Geländevorsprung südlich der B 12, beim Fahrsilo nördlich der B 12 und zur Hangsicherung nördlich der B 12 vorgesehen, heißt es weiter in der gestrigen Mitteilung.

Am Bauanfang werde ein Fledermausschutzzaun und südöstlich des Knotens eine Lärmschutzwand errichtet. Die Oberflächenentwässerung wird den neuen Verhältnissen angepasst und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen.

Lärmschutzwandist geplant

Im Verfahren seien "insbesondere die Thematik Kreisverkehrsplatz oder höhenfreie Lösung, Belange des Naturschutzes, landwirtschaftliche sowie gewerbliche Belange und das Thema Fußgänger- /Radverkehr diskutiert" worden.

Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können auch im Internet unter www.regierung.niederbayern.bayern.de unter den Rubriken "Planung und Bau", "Planfeststellung, Straßenrecht und Baurecht", "Planfeststellung Straßen und Bahnen", "Planfeststellungsbeschlüsse" eingesehen werden.

− pnp