Freyung/Deggendorf
Bluttat in Freyung: Neuer Mordprozess gegen Dominik R.

18.08.2021 | Stand 22.09.2023, 2:01 Uhr

Dominik R. (Mitte) vor Gericht. Er ist wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Aus Sicht des Landgerichts Deggendorf wäre aber auch eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich gewesen. −Foto: dpa

Er hat im Oktober 2016 seine Ex-Freundin (20) in Freyung mit einem Messer getötet und wurde wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt: Nun wird das Strafverfahren gegen Dominik R. wieder aufgenommen.

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Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Deggendorf als Schwurgericht habe demnach am Dienstag in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, dass das Strafverfahren gegen Dominik R. wieder aufgenommen wird. Das teilte ein Gerichtssprecher mit.

Dominik R. war Mitte November 2016 in Spanien festgenommen und am 1. Dezember nach Deutschland ausgeliefert worden. Im August 2017 hatte der erste Prozess in Passau begonnen und bis November gedauert. Seither sind mindestens zwei Zeugen von damals wegen Falschaussage vor den Passauern Landesrichtern belangt worden. Sie hatten Details zur Tat gewusst, aber verschwiegen.

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Im Prozess hatte Dominik R. am neunten Tag seinen Verteidiger vortragen lassen: "Ich habe Lisa H. nach einem heftigen Streit getötet." Wirklich zu klären war damit nicht, ob die junge Frau schon eingeschlafen war, als er zustach. Dann wäre, wie damals vom Staatsanwalt angeklagt, womöglich eine Verurteilung wegen heimtückischen Mordes und, wenn aus Eifersucht auf Lisas neuen Freund, zudem aus niedrigen Beweggründen möglich gewesen.



Bei Kenntnis anderer Informationen wäre auch lebenslange Freiheitsstrafe möglich gewesen

Das Landgericht Deggendorf gehe derzeit davon aus, dass die Aussagen der Zeugen, die vom Amtsgericht Passau rechtskräftig wegen falscher uneidlicher Aussage verurteilt wurden, Einfluss auf das Urteil des Landgerichts Passau vom 20.11.2017 gehabt haben. R. ist wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Die Erste Große Strafkammer in Deggendorf schließt aber nicht aus, dass das Landgericht Passau den Verurteilten bei Kenntnis der Informationen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hätte.

Das Landgericht Deggendorf ordnete daher die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss des Landgerichts Deggendorf kann Rechtsmittel innerhalb einer Frist von einer Woche eingelegt werden.

Das Landgericht erließ zugleich einen neuen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts des heimtückischen Mordes, der mit Eintritt der Rechtskraft des Wiederaufnahmebeschlusses in Vollzug gesetzt wird. Nach Rechtskraft der Entscheidung wird das Strafverfahren voraussichtlich Ende des Jahres 2021 beginnen.