Die Stadt hat ihren Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Grafenau festgelegt. Dabei wurde bei der jüngsten Stadtratssitzung vor allem über den Punkt 2, Buchstabe i bei den „weiteren städtischen Ausschlusskriterien“ diskutiert.Denn er sieht vor, dass pro Kalenderjahr maximal für zwei PV-Freiflächenanlagen die Bauleitverfahren eingeleitet werden. Dazu kommt, dass in Zukunft keine Einspeisepunkte mehr vergeben werden, wenn nicht vorher die Gemeinde ihre Zustimmung gegeben hat. Trotz unterschiedlicher Ansichten ging der Beschluss schließlich einstimmig durch.