Innernzell
Den Gürtel enger schnallen

03.08.2023 | Stand 13.09.2023, 0:34 Uhr

Schnell beendet war die jüngste Sitzung des Gemeinderats. Zentrales Thema dabei war der Haushaltsplan und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023. Wie bereits in den vergangenen beiden Jahren kann der 2011 eingeschlagene Konsolidierungskurs der Kommune nur mehr bedingt fortgesetzt werden. Der Haushaltssatzung und dem Investitionsprogramm wurde nichtsdestotrotz einstimmig zugestimmt.

Kreditaufnahme ist wieder nötig

Der Verwaltungshaushalt beläuft sich im Jahr 2023 auf rund 3693 220 Euro und sinkt damit im Vergleich zum Vorjahr um annähernd sechs Prozent. Der Vermögenshaushalt beläuft sich auf rund 3257900 Euro, was einer Steigerung von rund 76 Prozent entspricht. Das Gesamthaushaltvolumen beträgt 6 951 120 Euro.

Zu den wichtigsten Einnahmen zählen nach wie vor die Grundsteuer B mit rund 115 000 Euro, die Gewerbesteuer in Höhe von voraussichtlich 700 000 Euro sowie die Einkommensteuerbeteiligung in Höhe von voraussichtlich rund 886 350 Euro. In den Jahren 2020 bis 2022 hat Innernzell aufgrund der hohen Steuerkraft keine Schlüsselzuweisung erhalten. 2023 sinkt die Steuerkraft das zweite Jahr infolge von 1697,48 Euro im Jahr 2021 über 1484,73 Euro im Jahr 2022 auf nunmehr 1135,54 Euro, weshalb die Gemeinde heuer rund 250 000 Euro zu erwarten hat.

Nach dem weiteren Sinken der Umlagekraft der Gemeinde von rund 2 624 307 Euro im Jahr 2021 auf 1 800 970 Euro in 2023 sinkt damit die Belastung durch die Kreisumlage: Diese liegt 2023 bei rund 846 000 Euro und somit um rund 250 000 Euro niedriger als im Vorjahr. Um knapp 13 Prozent steigt hingegen die Verwaltungsgemeinschaftsumlage: Diese beträgt im laufenden Haushaltsjahr 321 730,67 Euro.

Zum 1. Januar 2023 betrugt der Schuldenstand 1 427 585,56 Euro und wird Ende des Jahres voraussichtlich 2 079 845,56 Euro betragen. Die Pro-Kopf-Verschuldung steigt damit auf 1 310,55 Euro. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen liegt bei 617 Euro. Wie Kämmerer Günther Kellermann betonte, hat die Gemeinde Innernzell seit 2013 keine Kreditneuaufnahmen getätigt. Erst 2022 wurde erstmals wieder ein Kredit in Anspruch genommen. Auch 2023 ist eine erneute Kreditaufnahme nötig, diese beläuft sich voraussichtlich auf 805 960 Euro. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsleistungen ergibt sich eine Netto-Neuverschuldung von rund 652 260 Euro.

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt wird heuer 85 140 Euro betragen und reicht somit nicht zur Deckung der Pflichtzuführung in Höhe von 153 700 Euro. Laut Kellermann kann erst ab 2024 wieder mit dem Erreichen der Pflichtzuführung gerechnet werden.

Zu den größten Investitionen im Haushaltsjahr zählen mit rund 765 000 Euro die Hochbaumaßnahmen für die barrierefreien Appartements, der Erwerb der Grundstücke für den An- und Umbau des Gebäudes „Zum Bräu“ in Höhe von 75000 Euro sowie Grundstückskäufe für ein Baugebiet in Höhe von 230 000 Euro. Auch die Tiefbauarbeiten für das Abwassersystem in Sterrmühle schlagen mit 270 000 Euro zu Buche, weitere 150 000 Euro sind für den Neubau der Schlammentwässerung im Klärwerk vorgesehen. Im Gesamten ergibt sich eine Investitionssumme in Höhe von 3 087 200 Euro.

Sehr hohe Pro-Kopf-Verschuldung

Die allgemeine Rücklage weist zum 1. Januar 2023 einen Stand in Höhe von 326 671,17 Euro aus, im laufenden Jahr ist eine Entnahme in Höhe von rund 291 000 Euro vorgesehen. Der Mindestbetrag der allgemeinen Rücklage beträgt 36 667,93 Euro, ein Rückgriff auf die allgemeine Rücklage ist daher künftig nicht mehr möglich.

Wie der Kämmerer resümiert, kommt der Gemeinde Innernzell zugute, dass die Haushalte 2011 bis 2019 fast alle ohne Kreditaufnahme ausgeglichen werden konnten, ohne die gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufgabenerfüllung im eigenen und übertragenen Wirkungskreis zu vernachlässigen oder einzuschränken. Auch wurde die bereits 2021 eingeplante Kreditaufnahme in Höhe von 459 100 Euro erst im Jahr 2022 in Anspruch genommen. Auch für die Gemeinde Innernzell sei es mittlerweile nicht mehr so einfach, den Haushalt auszugleichen sowie größere Investitionen ohne Kreditaufnahmen zu tätigen.

Einstimmig zugestimmt wurde anschließend auch dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Grundstück Fl. Nr. 5961/1, Gem. Innernzell.

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