Parkplatz-Verwirrung in Schöfweg
Autodiebstahl? Wirtshausgast fährt mit falschem VW Golf heim

09.03.2023 | Stand 17.09.2023, 1:15 Uhr

Zwei schwarze VW Golf parkten in Schöfweg nebeneinander. Ein Wirtshaus-Gast entschied sich für den falschen - und rief so die Polizei auf den Plan. −Symbolbild: dpa

Ein vermeintlicher Fahrzeugdiebstahl im Bayerwald hat sich im Nachhinein als Verwechslung herausgestellt: In Schöfweg (Landkreis Freyung-Grafenau) hatte ein Mann nach einem Wirtshausbesuch den falschen schwarzen VW Golf genommen.



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Am Dienstagabend gegen 21.30 Uhr wurde der angebliche Diebstahl der Polizeiinspektion Grafenau gemeldet, teilten die Beamten am Donnerstagmorgen mit. Der Fahrer stellte den schwarzen VW Golf demnach gegen 18 Uhr in der Ortsmitte von Schöfweg ab und suchte eine Gastwirtschaft auf.

Als er sich auf den Heimweg machen wollte, stellte er fest, dass das Fahrzeug weg war. „Nach Überprüfung vor Ort, leitete die Polizei eine sofortige Fahndung ein, die jedoch zunächst ohne Ergebnis blieb“, so ein Sprecher. Am Mittwoch führten die Beamten die Ermittlungen weiter. Bei der erneuten Überprüfung des Tatortes stand der gestohlene Wagen plötzlich wieder da.

So kam es laut Polizei zur Verwechslung



Die weitere Klärung des Falles ergab, dass der vermeintliche Auto-Dieb am Vorabend mit dem Golf-Besitzer in der Gaststätte war. Beim Verlassen des Lokals hat er irrtümlich den Golf-Schlüssel seines Sitznachbarn mitgenommen. Seinen eigenen Fahrzeugschlüssel hatte er in seinem Auto gelassen.

Der Täter hat den Golf seines Sitznachbarn mit der Fernbedienung geöffnet, stieg ein und fuhr weg. „Zu dem Irrtum konnte es kommen, weil der Heimgeher mit dem VW Golf seines Sohnes zum Lokal gekommen war und ihm aus diesem Grund das Fahrzeug nicht sehr vertraut war“, so ein Polizeisprecher. Außerdem seien die beiden schwarzen Fahrzeuge direkt nebeneinander abgestellt worden.

Als der Mann am nächsten Tag den Irrtum feststellte, kehrte er mit dem Fahrzeug zum Tatort zurück um den Sachverhalt aufzuklären und den Golf zurückzugeben. Der Fahrzeugbesitzer nahm seinen VW Golf wieder entgegen. Der Zurückgebende durfte nach Angaben der Beamten jedoch nicht mit dem Golf seines Sohnes nach Hause fahren, da bei ihm noch eine Alkoholisierung festgestellt wurde. Aufgrund des Alkoholwertes erwarten ihn nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige und ein Fahrverbot.

− ce