Sechs Tatverdächtige
Schlag gegen Kinderpornographie? Polizei durchsucht mehrere Wohnungen in Dingolfing-Landau

25.01.2024 | Stand 25.01.2024, 19:10 Uhr

Die Wohnungen der sechs tatverdächtigen Männer im Alter von 16 bis 68 Jahren wurden am Donnerstag durchsucht, wobei die Beamten insgesamt sechs Handys und vier Computer sicherstellten. − Symbolbild: dpa

Am Donnerstag durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei Landshut im Landkreis Dingolfing-Landau mehrere Wohnungen unter anderem aufgrund des Verdachts des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten.



In den Morgenstunden vollzogen Beamte der Kripo Landshut im Landkreis Dingolfing-Landau mehrere von den Staatsanwaltschaft Landshut und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg beantragte Durchsuchungsbeschlüsse. Über Chatgruppen bzw. einschlägige Messenger-Dienste sollen mutmaßlich Bilder mit kinder- oder jugendpornografischem Inhalt gesucht bzw. verschickt worden sein.

Die Wohnungen der sechs tatverdächtigen Männer im Alter von 16 bis 68 Jahren wurden am Donnerstag durchsucht, wobei die Beamten insgesamt sechs Handys und vier Computer sicherstellten. Die Tatverdächtigen stehen in keinem Zusammenhang zueinander, die Fälle werden unabhängig voneinander bearbeitet.

Anonymität im Internet schützt nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen

Die Durchsuchungsaktion der Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften verdeutlicht erneut, dass die Ermittlungsbehörden alle möglichen Maßnahmen treffen, um die Tatverdächtigen, die sich oft in der vermeintlichen Anonymität des Internets in Sicherheit wiegen, zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen.

Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie der Kommunikation dienen, werden häufig von Nutzern zum Austausch von strafbaren Inhalten verwendet. Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ein Verbrechenstatbestand und nicht zu verharmlosen ist. Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.

Sie haben eine solche Datei bekommen?

Die Polizei gibt Tipps: Falls man eine solche Datei bekommt, Inhalte nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen. In der Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und nicht bekommen will, dann ist es „dokumentiert“. Die Gruppe nach der Anzeigenerstattung unverzüglich verlassen. Zudem solle man die Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen prüfen, automatische Speicherung von Bild- und Videodateien deaktivieren, beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen. Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Bei pädophilen Neigungen gibt es die Möglichkeit, sich anonym an Hilfsorganisationen zu wenden.

− lnp