Landau
Landauer verurteilt wegen Besitz von Jugendpornos und versuchtem sexuellen Missbrauch

04.03.2023 | Stand 17.09.2023, 1:35 Uhr

Zehn Monate auf Bewährung hat der Angeklagte im Sitzungssaal 105 im Amtsgericht kassiert, weil er in einem Chat mit einem angeblich zwölfjährigen Mädchen Nacktfotos und sexuelle Handlungen forderte. −Foto: Archiv

Von Madeleine Klee

Mit Tränen in den Augen und stockender Stimme versuchte sich ein Landauer vor dem Amtsgericht zu rechtfertigen. Er habe eine schlimme Kindheit gehabt, wie er betonte, sei immer wieder von seinen Eltern verprügelt und von seinen Schwestern psychisch fertig gemacht worden. „Deswegen habe ich mich in diese Chats geflüchtet“, erklärte er Richterin Eva Ruhland.



Angeklagt war der Mann allerdings nicht wegen normalen Chatverläufen, sondern weil er auf der Online-Plattform „Knuddels“ – in der vor allem Jugendliche angemeldet sind – sexuelle Inhalte mit Mädchen austauschte. Deshalb musste sich der 41-Jährige wegen Verbreitung und Besitz jugendpornografischer Inhalte sowie versuchten sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verantworten.

Nacktfotos von Zwölfjähriger gefordert

Vor allem der Chat mit einem vermeintlich zwölfjährigen Mädchen stand im Fokus der Ermittlungen, wie der sachbearbeitende Polizist vor Gericht aussagte. Darin habe der Angeklagte Nacktbilder verlangt, selber Fotos von seinem Penis gesendet und sie zum gemeinsamen Masturbieren aufgefordert, obwohl im Verlauf kommuniziert worden sei, dass das Mädchen minderjährig ist. „Das hat sich so aber nicht bestätigen lassen“, fragte die Richterin den Zeugen. „Nein, wir wissen nicht sicher, ob es wirklich ein Mädchen war“, entgegnete dieser. Nichtsdestotrotz sei der Beschuldigte davon ausgegangen, dass es sich um eine Teenagerin handelte. „Aber er hat generell unzählige Male versucht, mit Mädchen und Frauen in Kontakt zu treten“, wusste der Sachbearbeiter, der Chats im Zeitraum von August 2020 bis Juni 2021 sichtete. „Bei allen waren die Inhalte sexuell.“ Bei einer Hausdurchsuchung wurden sämtliche elektronische Geräte beschlagnahmt und kontrolliert. Auf dem Smartphone des Angeklagten seien „600 inkriminierte Bilder“ gefunden worden, berichtete der Polizist.

Der Beschuldigte räumte die Tat gleich von Anfang an vollumfänglich ein, betonte aber bei jeder Gelegenheit auch, dass vor allem seine psychische Verfassung ihn zu dieser „Realitätsflucht“, wie er sagte, getrieben habe. Er sei einfach auf der Suche nach einer Beziehung gewesen, habe größtenteils mit Frauen geschrieben. „Ich wollte schon immer gerne heiraten und Kinder, eine eigene Familie haben“, betonte er. Die Chats mit den minderjährigen Mädchen, die er selbst als „absolut widerlich“ betitelte, täten ihm leid. „Ich bereue das zutiefst.“ Er habe sich Hilfe bei dem Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ gesucht und gefunden.

„Ich kann mir das selber nicht verzeihen“, sagte er über sein Verhalten. Trotzdem wolle er seine psychischen Probleme endlich in den Griff bekommen, sei deshalb von 8. bis 16. Februar im Bezirkskrankenhaus Landshut gewesen und auch immer noch in psychiatrischer Behandlung.

Die Anwälte Andreas Geipel und Verena Huber forderten in einigen Punkten Freispruch. „Das eine Bild war nur ein Oben-Ohne-Foto, ob man das als Pornografie betiteln kann, ist fraglich“, stellte der Verteidiger in den Raum.

Zehn Monate auf Bewährung kassiert

Das sah Richterin Eva Ruhland offensichtlich anders: „Die Bilder waren eindeutig“, sagte sie in der Urteilsverkündung. Sie sprach den Angeklagten des Besitzes und der Verbreitung jugendpornografischer Inhalte sowie versuchten sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldauflage von 3500 Euro, zu zahlen an die Caritas Suchtberatung, und zu zehn Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Weil er Ersttäter sei und eine günstige Sozialprognose habe, sei das möglich. „Und ich glaube Ihnen auch, dass Ihnen das wirklich leid tut“, sagte sie.

Glück hatte der Landauer, dass die Tat noch vor Juli 2021 stattfand. In dem Gesetzespaket zur „Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“, wie es auf der Homepage des Justizbundesministeriums heißt, soll durch „eine deutliche Verschärfung des Strafrechts, effektivere Strafverfolgungsmöglichkeiten sowie Stärkungen der Prävention und der Qualifikation in der Justiz Kinder künftig besser vor Missbrauchstaten geschützt werden“, heißt es dort weiter. Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird deshalb künftig ein Verbrechen sein „mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe“. Weil das Paket erst nach der Tat beschlossen wurde, gelte in dem Fall des Landauers noch die alte Gesetzeslage, wie Richterin Eva Ruhland erklärte. Eine Woche lang hat der Mann Zeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.