Eine gute Anlage sollte es sein. Doch seine Investition in Bitcoins brachte einen 55-jährigen Gottfriedinger am Dienstag vor das Amtsgericht Landau (Landkreis Dingolfing-Landau). Der Vorwurf lautete „Geldwäsche“. Schlussendlich wurde das Verfahren aber eingestellt.