Pandemie
Landkreis Dingolfing-Landau weiter über 200er-Inzidenz

10.04.2021 | Stand 22.09.2023, 3:14 Uhr

−Symbolbild: dpa

Wie das Landratsamt Dingolfing-Landau meldet, befindet sich der Inzidenzwert des Landkreises noch immer über 200. Damit bleiben Ladengeschäft geschlossen.

Aufgrund der Vorgaben der geänderten Verordnung gelten ab Montag, 12. April, laut dem Landratsamt folgende Regelungen:

- Ladengeschäfte (abgesehen von den bedarfsnotwendigen Geschäften) bleiben geschlossen. Click & Collect ist wie bisher inzidenzunabhängig und ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Bedarfsnotwendige Geschäfte sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken –und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.
- Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte Buchhandlungen und Schuhgeschäfte zählen nicht zu den bedarfsnotwendigen Ladengeschäften. Gärtnereien (und auch Baumschulen) fallen unter die bedarfsnotwendigen Geschäfte, soweit sie Lebensmittel (Obst und Gemüse sowie Pflanzen, die der Lebensmittelproduktion dienen) verkaufen.
- Dienstleistungen der Friseure, Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege können inzidenzunabhängig weiter angeboten werden.
- Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, ist kein Corona-Test notwendig.
- Instrumentalunterricht, die Erwachsenenbildung sowie Angebote der beruflichen Aus-, Fort-und Weiterbildung in Präsenzform bleiben untersagt.
- Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr bleibt bestehen.

− pnp